Für ihn ist es ein "privater Rachefeldzug" gegen den Staat: Der in Paraguay lebende Jürgen Hass erkennt reihenweise Kinder aus der ganzen Welt an. Wenn sie erstmal deutsche Staatsbürger sind, stehen ihnen Sozialleistungen zu.

Der in Paraguay lebende Rheinländer Jürgen Hass will nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel bis Jahresende die Vaterschaft von 1000 ausländischen Kindern aus armen Ländern anerkennen. Durch die damit verbundene Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft will er den Kindern die Möglichkeit zu Ausbildung oder Studium und den Zugang zu deutschen Sozialleistungen verschaffen. Unterhalt für die Kinder müsse er selbst nicht zahlen, weil seine Rente nicht pfändbar sei.

Der frühere Versicherungskaufmann und FDP-Kommunalpolitiker aus Rees (Niederrhein) nutzt dabei eine Grauzone des Kindschaftsrechts- Reformgesetzes von 1998, das Männern die Anerkennung der Vaterschaft erlaubt, wenn die jeweilige Mutter zustimmt und niemand anderes sich als Vater erklärt.

Justizministerium: "Theoretisch noch möglich"

Das Bundesjustizministeriums sagte dazu, dies sei theoretisch noch möglich. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe jedoch Anfang April einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem solche "Scheinvaterschaften" künftig unterbunden werden können. Dabei sollen die Behörden ein Anfechtungsrecht erhalten, wenn Missbrauch offenkundig sei.

Hass habe für seine Aktion ein Netzwerk von Helfern aufgebaut, schreibt der Spiegel. Rund 300 Kinder aus Paraguay, Rumänien, Ungarn, Moldawien, Russland, der Ukraine und Indien habe er bereits anerkannt. Er gebe an, den Kindern helfen zu wollen, aber auch einen "persönlichen, privaten Rachefeldzug" gegen den Staat zu führen. Hass war nach Angaben des Magazins 1987 wegen Betrugs zu einer Strafe von drei Jahren verurteilt worden. Er fühle sich aber unschuldig.

Mit ihrer Gesetzesinitiative hat Zypries eine Bitte der Länder- Innenminister aufgegriffen. Eine "Scheinvaterschaft" wird besonders häufig festgestellt, wenn es um Vorteile bei drohender Abschiebung oder beim Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit geht.

(dpa)

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