Von Katajun Amirpur

Der Tod am Strang hat die Steinigung abgelöst – manche Iraner sehen darin bereits die vorsichtige Abkehr vom starren Korsett der Scharia.

München – Wegen „unkeuschen Verhaltens“ ist die 16-jährige Ateghe Radschabi am 15. August in der nordiranischen Provinzstadt Neka erhängt worden.

Mit unkeuschem Verhalten ist in Iran bei Unverheirateten vorehelicher Geschlechtsverkehr gemeint, bei Verheirateten Ehebruch. Zwar ist die Strafe für vor- oder außerehelichen Geschlechtsverkehr und Ehebruch rigide, allzu schnell kann sie jedoch nicht verhängt werden.

Denn damit die Schuld als bewiesen gilt, müssen vier männliche oder acht weibliche Zeugen die Angeklagten auf frischer Tat ertappt haben.

Gemäß der Scharia, dem islamischen Recht, zählen vorehelicher Geschlechtsverkehr sowie Ehebruch zu den „Hadd-Strafen“, den Körperstrafen.

Es handelt sich dabei um Delikte, deren Strafmaß nach muslimischer Auffassung von Gott selbst festgelegt wurde. Artikel 83 des iranischen Strafgesetzbuches, das den Koran als eine Quelle des Rechtssystems betrachtet, sieht daher für vorehelichen Geschlechtsverkehr und Ehebruch den Tod durch Steinigung vor.

Dass die Steinigung in Iran seit etwa anderthalb Jahren nicht mehr angewendet worden ist, führte man hier allgemein auf den europäisch-iranischen Menschenrechtsdialog zurück.

Im Dezember 2002 erklärte die Parlamentarierin Dschamileh Kadiwar, dass die Richter die Anweisung erhalten hätten, die Steinigung nicht mehr als Strafe zu verhängen. Diese Anweisung gelte bis zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.

Steinigung faktisch abgeschafft


Zwar wurde das Gesetz bis heute nicht geändert – was in einer Republik, die sich als islamisch geriert, auch mit heftigen innenpolitischen Zerreißproben verbunden wäre. Da es aber anderthalb Jahre lang keine Steinigung mehr in Iran gegeben hat, sahen Menschenrechtsorganisationen Anlass zur Hoffnung, dass die Steinigung faktisch abgeschafft worden sei.

Allerdings bedauern sie, dass die Steinigung nun offenbar durch den Tod am Strang ersetzt worden ist. Iranische Menschenrechtler sahen dennoch allein die Tatsache, „dass man darüber nachdenkt, die Steinigung durch andere Strafen zu ersetzen, als einen Schritt in die richtige Richtung“ – nämlich als Abkehr vom angeblich unflexiblen Korsett des islamischen Rechts.

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