Mehr als acht Monate saß der 17-jährige Marco aus dem niedersächsischen Uelzen in türkischer Untersuchungshaft, weil er eine 13-jährige Britin missbraucht haben soll. Lesen Sie auf sueddeutsche.de die Chronologie der bisherigen Ereignisse.
Kommt nach über acht Monaten aus der türkischen Untersuchungshaft frei: Der 17-jährige Marco W. Foto: AP
11. April: Ein Discoabend in dem türkischen Badeort Side endet für Marco und das Mädchen im Hotelzimmer der Britin. Er spricht später von gemeinsamen Zärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.
12. April: Marco wird festgenommen, nachdem Charlottes Mutter Anzeige erstattet hat. Er kommt in Untersuchungshaft, ein Antrag auf vorläufige Freilassung wird Anfang Juni abgelehnt.
26. Juni: Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bemüht sich bei seinem türkischen Kollegen Abdullah Gül um Marco.
28. Juni: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rät zu "Behutsamkeit und Ruhe". Der türkische Generalstaatsanwalt wirft Steinmeier "Taktlosigkeit" und deutschen Medien "versuchte Beeinflussung der Justiz" vor.
6. Juli: Am ersten Prozesstag in Antalya wird die Verhandlung nach
eineinhalb Stunden vertagt. Marco bleibt hinter Gittern.
8. August: Ein Gutachter bestätigt vor Gericht Marcos Aussage, dass das Mädchen nicht vergewaltigt wurde und auch keinen Geschlechtsverkehr hatte.
6. September: Zur Klärung des Vorwurfs gibt das Gericht ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag.
28. September: Das Gericht vertagt sich, da noch keine Aussage Charlottes vorliegt. Ein Antrag auf Haftentlassung wird abgelehnt.
4. Oktober: Marcos Anwälte aus Uelzen legen ihr Mandat nieder, er wird nun von zwei Verteidigern aus Hannover vertreten.
8. Oktober: Das Gericht lehnt eine Haftbeschwerde wegen der Schwere des Tatvorwurfs ab.
26. Oktober: Das Gericht vertagt sich erneut, da die türkische Übersetzung von Charlottes Aussage nicht vorliegt. Marcos Anwälte drohen mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
9. November: Der Vorsitzende Richter Abdullah Yildiz will den Marco-Prozess abgeben. Sein Antrag wird abgelehnt.
20. November: Das Gericht vertagt sich abermals, da Charlottes Aussage noch immer nicht vorliegt.
26. November: Die Richter schmettern eine dritte Haftbeschwerde ab. Auch ein Befangenheitsantrag vom 1. November wird abgelehnt.
27. November: Charlottes Aussage liegt dem Gericht nach Angaben eines der Anwälte Marcos im Original vor. Der Verteidiger erwartet, das sie bis zum nächsten Verhandlungstag übersetzt ist.
13. Dezember: Charlottes Anwalt will für Marco die Höchststrafe von zehn Jahren fordern.
14. Dezember: Marco kommt frei. Das Gericht entlässt den Jungen ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft. Der Prozess wird aber fortgesetzt.
(dpa/aho)

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