Mehr als acht Monate saß der 17-jährige Marco aus dem niedersächsischen Uelzen in türkischer Untersuchungshaft, weil er eine 13-jährige Britin missbraucht haben soll. Lesen Sie auf sueddeutsche.de die Chronologie der bisherigen Ereignisse.

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Kommt nach über acht Monaten aus der türkischen Untersuchungshaft frei: Der 17-jährige Marco W. Foto: AP

11. April: Ein Discoabend in dem türkischen Badeort Side endet für Marco und das Mädchen im Hotelzimmer der Britin. Er spricht später von gemeinsamen Zärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.

12. April: Marco wird festgenommen, nachdem Charlottes Mutter Anzeige erstattet hat. Er kommt in Untersuchungshaft, ein Antrag auf vorläufige Freilassung wird Anfang Juni abgelehnt.

26. Juni: Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bemüht sich bei seinem türkischen Kollegen Abdullah Gül um Marco.

28. Juni: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rät zu "Behutsamkeit und Ruhe". Der türkische Generalstaatsanwalt wirft Steinmeier "Taktlosigkeit" und deutschen Medien "versuchte Beeinflussung der Justiz" vor.

6. Juli: Am ersten Prozesstag in Antalya wird die Verhandlung nach
eineinhalb Stunden vertagt. Marco bleibt hinter Gittern.

8. August: Ein Gutachter bestätigt vor Gericht Marcos Aussage, dass das Mädchen nicht vergewaltigt wurde und auch keinen Geschlechtsverkehr hatte.

6. September: Zur Klärung des Vorwurfs gibt das Gericht ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag.

28. September: Das Gericht vertagt sich, da noch keine Aussage Charlottes vorliegt. Ein Antrag auf Haftentlassung wird abgelehnt.

4. Oktober: Marcos Anwälte aus Uelzen legen ihr Mandat nieder, er wird nun von zwei Verteidigern aus Hannover vertreten.

8. Oktober: Das Gericht lehnt eine Haftbeschwerde wegen der Schwere des Tatvorwurfs ab.

26. Oktober: Das Gericht vertagt sich erneut, da die türkische Übersetzung von Charlottes Aussage nicht vorliegt. Marcos Anwälte drohen mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

9. November: Der Vorsitzende Richter Abdullah Yildiz will den Marco-Prozess abgeben. Sein Antrag wird abgelehnt.

20. November: Das Gericht vertagt sich abermals, da Charlottes Aussage noch immer nicht vorliegt.

26. November: Die Richter schmettern eine dritte Haftbeschwerde ab. Auch ein Befangenheitsantrag vom 1. November wird abgelehnt.

27. November: Charlottes Aussage liegt dem Gericht nach Angaben eines der Anwälte Marcos im Original vor. Der Verteidiger erwartet, das sie bis zum nächsten Verhandlungstag übersetzt ist.

13. Dezember: Charlottes Anwalt will für Marco die Höchststrafe von zehn Jahren fordern.

14. Dezember: Marco kommt frei. Das Gericht entlässt den Jungen ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft. Der Prozess wird aber fortgesetzt.

(dpa/aho)