Von Bernd Oswald

Die zusätzlichen Kosten, die den Gemeinden in den Katastrophengebieten entstehen, werden zum Teil durch das Land Bayern abgedeckt. Aber auch die Bürger können zur Kasse gebeten werden.

Feuerwehrmänner befreien in Zwiesel ein Haus von den schweren Schneemassen Foto: dpa

In halb Niederbayern und in Teilen der Oberpfalz herrscht angesichts der gigantischen Schneefälle Katastrophenalarm. Mittlerweile sind sechs Landkreise betroffen: Schwandorf, Regen, Straubing-Bogen, Deggendorf, Freyung-Grafenau und Passau.

Das Schneeschaufeln durch die Feuerwehr kostet zusätzliches Geld - und das ist in den meisten Gemeinde-Haushalten knapp. In der Regel helfen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Die Arbeitgeber der Helfer können sich von den Gemeinden das Arbeitsentgelt für die Zeit, in der ihre Mitarbeiter bei der Feuerwehr im Einsatz waren, erstatten lassen.

Die Gemeinde wiederum kann diese Kosten zu einem Teil auf den Katastrophen-Fonds des Freistaats Bayern abwälzen. 55 Prozent der Feuerwehr-Kosten können so erstattet werden. Bei anderen Hilfsdiensten kommt der derzeit mit einer Million Euro gefüllte Katastrophen-Fonds sogar zu 70 Prozent auf. Der Fonds wird von drei Staatsebenen finanziert, wobei der Freistaat doppelt so viel zahlt wie Landkreise und kreisfreie Gemeinden zusammen.

Ob die Bürger zahlen müssen, entscheidet die Gemeinde

Bei den Bundeswehr-Soldaten, die ebenfalls helfen, liegt der Fall wieder anders. Hier hat das bayerische Innenministerium am Freitag schriftlich beim Bundesverteidigungsministerium um Kostenverzicht angefragt. Entsprechende Anträge für die Kosten durch den Einsatz des Technischen Hilfswerks und der Bundespolizei hat das bayerische Innenministerium an das Bundesinnenministerium gerichtet.

Sollten die Bundesministerien den Ersuchen zustimmen, würde also auch der Bund einen Teil der Kosten tragen.

Die Gemeinden können aber auch die betroffenen Haus-Eigentümer zur Kasse bitten. Grundlage hierfür ist das bayerische Feuerwehrgesetz. Ursula Willschek, eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums, betont aber, dass es sich hier um eine "Kann-Bestimmung" handelt.

(sueddeutsche.de)