Emotionslos hat eine 21-Jährige vor dem Landgericht Dessau-Roßlau den Mord an ihrem Neugeborenen gestanden - jetzt muss sie für sieben Jahre in Haft.

Dessau-Roßlau: Frau gesteht Babymord, dpaBild vergrößern

Eine 21-Jährige steht vor Gericht, weil sie den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen haben soll. Foto: dpa

Das Neugeborene hatte keine Chance: Auf dem Boden, hinter Kalksäcken in einer Ecke versteckt, überlässt die 21 Jahre alte Mutter ihr neugeborenes Mädchen im August 2008 auf einem Hof in Bräsen (Sachsen-Anhalt) seinem Schicksal.

Das Baby stirbt einen grausamen Tod. Es erstickt in dem Laken, in das es die ledige Frau nach der heimlichen Geburt in einem Nebengebäude gewickelt hat.

"Es hat geatmet, es hat gequengelt, geschrien und geweint", gestand die Frau am Dienstag zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Dessau-Roßlau völlig emotionslos. Angeklagt ist sie wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Seit August ist sie in Untersuchungshaft.

Staatsanwältin Heike Kropf geht davon aus, dass die Angeklagte den Tod des Kindes mindestens billigend in Kauf genommen hat. Die Frau bestätigte diese Ansicht vor Gericht: "Das war mir auch klar", gestand sie.

Im Prinzip sei es so gewesen, wie es die Staatsanwältin in der Anklage gesagt . "Es hat geatmet, es hat gequengelt, geschrien und geweint", sagte die Angeklagte.

Demnach hat sie das Baby in dem Bündel aus Stoff zwei Tage nach der Geburt auf einem verwilderten und von außen nicht einsehbaren Teil des Grundstückes, auf dem "Hühnerhof", vergraben.

Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Dessau-Roßlau die 21-Jährige wegen Totschlags durch Unterlassen zu sieben Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nach einer verheimlichten Schwangerschaft im August 2008 auf dem elterlichen Hof in Bräsen (Sachsen-Anhalt) ein gesundes Mädchen allein zur Welt brachte, es in ein Laken wickelte, versteckte und dann nicht mehr versorgte.

"Solchen Fällen gerecht zu werden, ist unsere Aufgabe, aber leicht ist es nicht", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff zur Urteilsbegründung. In dem Verfahren sei es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen herauszufinden, warum die Frau ihr Baby hat sterben lassen. Die Frau, die die Tat gestanden hatte, nahm den Schuldspruch regungslos auf.

Todesursache: "Ersticken unter weicher Bedeckung"

Einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge hat das Kind mindestens zwölf Stunden gelebt. Das Mädchen sei gesund, "voll lebensfähig", zur Welt gekommen, sagte ein Gutachter vor Gericht aus.

Todesursache sei "Ersticken unter weicher Bedeckung", dem Laken. Aus Angst vor Entdeckung der Babyleiche habe die Angeklagte diese mit Kalklösung übergossen und mit einer Zinkwanne in dem Loch verdeckt, das sie zuvor selbst ausgehoben habe. "Weil ich dachte, dass es vielleicht riechen und unser freilaufender Hund es aufspüren könnte", sagte die Angeklagte, die auf dem Hof mit ihrer Mutter und ihrer Oma lebte.

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