Sollten Landtagsabgeordnete in Bayern demnächst einen Termin in Aichach (Schwaben) wahrnehmen, so sollten sie dort weder hungrig noch durstig ankommen. Beim Aichacher "Boandl-Bräu" nämlich werden sie vergeblich um Einlass bitten. Nachdem der Landtag das Rauchverbot (Beginn am 1. Januar 2008) beschlossen hatte, erließ Boandl-Wirt Manfred Fritsch umgehend ein Lokalverbot für alle Parlamentarier. Nur wer nachweislich gegen das Verbot stimmte, darf hier noch rein.
Und Toni Grasegger, Wirt des "Sportler-Stüberls" in Farchant bei Garmisch-Partenkirchen, sperrt seine Kneipe gleich ganz zu. Wenn ich in meiner eigenen Wirtschaft nicht mehr rauchen darf, so höre ich auf", sagt er.
Von einem solchen Schritt nehmen die Wirte des Münchner Oktoberfestes (vorerst) noch Abstand. Wegen des Rauchverbots möchten sie jedoch mal wieder den Bierpreis erhöhen. Das Heer von neuen Wächtern, die das Rauchverbot in den Zelten überwachen müssen, koste schließlich eine Menge Geld, sagen die umsatzfreudigen Gastronomen. Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard, ein politisches Schwergewicht, reagierte auf diese Androhung so: "Bei einem Maßpreis von gut acht Euro kommt es auf ein paar Cent auch nicht mehr an." Stimmt.
Wenn Bremen ab 1. Januar ebenfalls nicht mehr öffentlich raucht, so betrifft das natürlich nicht die "Schaffermahlzeit". Denn die gilt ja als traditionelle Veranstaltung und ist daher vom Nichtraucherschutz ausgenommen! Bei dem Mahl bewältigen 300 Gäste jeweils am zweiten Freitag im Februar im Bremer Rathaus ein Sechs-Gänge-Menu. Die Inhalation von Tabakrauch aus Tonpfeifen ist dabei unverzichtbar.
Bereits im August hat Uwe Reich, Wirt des "Klimperkastens" in St.Georgen im Schwarzwald, die Aschenbecher von seinen Tischen genommen. Weil aber das Rauchverbot in Baden-Württemberg auch seine Umsätze einbrechen ließ, hat Reich seinen einzigen Gastraum nun zum Nebenzimmer gemacht. Seit ein paar Wochen darf dort wieder gequalmt werden! Ein Gewölbe im Keller wurde zum so genannten Hauptraum und Nichtraucherbereich deklariert. Ganz legal sei das, sagt Reich, er habe sich das vom Ordnungsamt genehmigen lassen.
In Baden-Württemberg vollzieht sich derzeit ohnehin eine recht individuelle Auslegung des Rauchverbots. Im entsprechenden Gesetz steht, dass in Nebenzimmern von Gaststätten weiter geraucht werden darf. Was genau ein Nebenzimmer ist, wurde aber nicht genau ausgeführt. Und dann noch die Heizpilze vor den Kneipen! Sie mögen zwar den Rauchern die Finger wärmen, aber schön sind sie nicht. Deshalb hat die Stadt Stuttgart die Geräte schon zum 1. November verboten. Tübingen will bald nachziehen.
In vielen der neuen Bundesländer ist das Rauchverbot in Gaststätten noch nicht in Kraft, teilweise haben die Gesetzentwürfe noch nicht einmal den jeweiligen Landtag passiert. In Sachsen-Anhalt etwa wollen die Abgeordneten erst im Dezember über das Rauchverbot in Gaststätten entscheiden. Für die Abgeordneten selbst gilt bereits ein Rauchverbot im Erfurter Landtag - allerdings halten sich nicht alle Parlamentarier daran. Und in Thüringen darf zu therapeutischen Zwecken im Krankenhaus sowie im Maßregelvollzug gepafft werden. In Sachsen wiederum bleibt der blaue Dunst bei Vernehmungen auf den Polizeirevieren erlaubt - wenn die Erlaubnis zum Rauchen nach Meinung der Ermittler die Redseligkeit eines Beschuldigten fördern könnte.
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