In München steht eine Tagesmutter vor Gericht, die einen einjährigen Jungen zu Tode geschüttelt haben soll. Zum Prozessauftakt legte die Frau ein Geständnis ab.

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Überforderte Tagesmutter? In München beginnt der Prozess gegen eine Frau, die einen ihr zur Betreuung anvertrauten Jungen getötet haben soll. Foto: ddp

"Mein Leben ist wie ein Albtraum, der immer schlimmer wird." Natalie K. und ihr Ehemann mussten im September vergangenen Jahres ihren erst einjährigen Sohn Christopher zu Grabe tragen. Das schreiende Baby wurde laut Polizei von seiner Tagesmutter so heftig geschüttelt, dass es an Hirnblutungen starb.

Vom heutigen Montag an steht die Tagesmutter, eine 34-jährige Frau aus München, vor Gericht. Die Anklage lautet: Körperverletzung mit Todesfolge.

"Ich habe ihn geschüttelt"

Laut Staatsanwaltschaft wollte der kleine Junge am 25. September 2008 um die Mittagszeit nicht einschlafen. Daraufhin packte die Tagesmutter das Kind mit beiden Händen und schüttelte es heftig. Erst Stunden später habe die 34-Jährige, entdeckt, dass sich der Junge übergeben hatte, und schließlich den Notarzt gerufen. Mit fatalen Folgen: Zwei Tage später verstarb Christopher an einer Gehirnblutung.

Zum Prozessauftakt hat die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Unter Tränen bestätigte sie den Tathergang so, wie ihn die Staatsanwaltschaft dargestellt hatte. "Er hat mir die Ärmchen entgegengestreckt", erklärte sie. Daraufhin habe sie ihn hochgehoben. "Ich habe ihn geschüttelt und gesagt, er soll aufhören", beschrieb sie die Tat. Der Kopf des Jungen sei zweimal nach vorne und hinten geschnellt.

Danach habe sie ihn wieder hingelegt und ihm den Schnuller gegeben. Christopher sei dann ruhig gewesen. "Er war doch schon so groß und ich hätte nicht gedacht, dass ihm was passieren könnte", sagte die Angeklagte. Als sie 20 Minuten nach dem Schütteln nach dem Jungen gesehen habe, habe er ruhig geschlafen.

Debatte über Qualifikation

Der Fall hatte deutschlandweit eine Debatte über die Qualifikation von Tagesmüttern hervorgerufen. Die Eltern des kleinen Christopher waren auf Vermittlung des Münchner Jugendamtes zu der Tagesmutter gekommen.

Drei Jahre zuvor war das Tagesmuttermodell bereits einmal in die Kritik geraten. Damals hatte eine überforderte Tagesmutter die ihr anvertrauten Kinder mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Als sie mit dem Verdacht konfrontiert wurde, beging die Frau Selbstmord.

Auch sie war dem Stadtjugendamt München bereits mehrere Jahre bekannt und hatte das gängige Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter mit Zertifikat absolviert. Die jährlichen Hausbesuche zur Überprüfung der Pflegestelle ergaben damals keine Anhaltspunkte für einen eventuellen Entzug der Pflegeerlaubnis.

Im Fall Christopher war dies genauso: Die 34-jährige Tagesmutter, die den 13 Monate alten Jungen zu Tode geschüttelt haben soll, hatte das übliche Verfahren durchlaufen, bevor sie im Dezember 2005 eine Pflegeerlaubnis erhielt. Bewerber dafür müssen sich nach dem Sozialgesetzbuch "tätigkeitsvorbereitend qualifiziert" haben, die Bereitschaft zur Fortbildung mitbringen sowie über kindgerechte Räume verfügen. Dies alles wird bei einem Hausbesuch überprüft.

Fall in Norddeutschland: Kindesmissbrauch

Nicht Überforderung, sondern kriminelle Energie spielte in einem anderen spektakulären Fall eine Rolle: Wegen Kindesmissbrauchs in 20 Fällen war im Jahr 2007 ein 56-jähriger Mann aus dem schleswig-holsteinischen Bad Oldesloe zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Ehemann einer Tagesmutter hatte zwischen 1996 und 2006 sechs Kinder unsittlich berührt, eines der Mädchen auch zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Frau des Angeklagten soll von dem Missbrauch nichts gewusst haben.

Der Prozess gegen die Tagesmutter am Landgericht München ist für vier Tage angesetzt. Die Mindeststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei drei Jahren Haft.

(sueddeutsche.de/ojo/AP/dpa)