Von M. Kotynek

Erstmals verhängt ein Gericht die Sicherungsverwahrung gegen einen Mann, der als 19-Jähriger eine Frau tötete. Von ihm gehe noch immer Gefahr aus.

Schutz vor einem Sexualmörder; ddpBild vergrößern

Haftstrafe verbüßt, und doch nicht in Freiheit: Erstmals wurde in Deutschland die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach einer Jugendstrafe angeordnet. Foto: ddp

Eigentlich hat der 31-jährige Sexualmörder Daniel I. seine Haftstrafe bereits abgesessen - aus dem Gefängnis kommt er trotzdem nicht so bald heraus: Der Regensburger ist der erste Straftäter Deutschlands, der nach Verbüßung einer Jugendstrafe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt wurde.

Das Landgericht Regensburg entschied am Montag, dass von Daniel I. nach wie vor eine erhebliche Gefahr ausgehe und er deshalb auf unbestimmte Zeit nicht freigelassen werden könne.

Daniel I. hatte an einem Juniabend im Jahr 1997 nahe Kelheim in Niederbayern eine Joggerin in einem Waldstück zunächst mit einem stählernen Bremsseil gewürgt und ihr dann so lange einen Ast gegen die Kehle gedrückt, bis sie erstickt war. Anschließend missbrauchte er sie sexuell. Der Todeskampf der 31-jährigen Sozialpädagogin hatte Gutachtern zufolge eine Viertelstunde gedauert.

Zunächst eine Jugendstrafe

Da Daniel I. zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, wurde er im Jahr 1999 nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zehn Jahre lang saß er insgesamt in Haft; im vergangenen Juli hätte er entlassen werden sollen. Da Gutachter bei ihm jedoch abnormes Sexualverhalten und sadistische Züge festgestellt hatten, bestanden Zweifel, dass Daniel I. mittlerweile ungefährlich sei. Auf Drängen Bayerns brachte der Bundesrat im Eilverfahren seinetwegen ein Gesetz auf den Weg, das die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei Tätern ermöglicht, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden - für Erwachsene gibt es diese Möglichkeit bereits seit 2004. Fünf Tage vor der geplanten Haftentlassung von Daniel I. trat das Gesetz in Kraft.

Juristisch gilt eine solche Sicherungsverwahrung nicht als Strafe - diese hat Daniel I. bereits abgesessen. Vielmehr soll die Bevölkerung geschützt werden. Voraussetzung ist, dass der Täter zuvor zu mindestens sieben Jahren Haft verurteilt wurde und zwei Sachverständige darlegen, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit neue schwere Verbrechen begehen würde. Die Möglichkeit einer späteren Entlassung bleibt dabei bestehen. I. wird nicht automatisch für immer weggesperrt - die Sicherungsverwahrung muss jährlich überprüft werden.

Merk begrüßt das Urteil

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte das Urteil der Regensburger Richter: "Das neue Gesetz hat seine erste Bewährungsprobe bestanden", sagte sie. "Wir haben in unseren Gefängnissen jugendliche Straftäter, die hochgefährlich sind und bei denen alle Therapieanstrengungen nicht zu entscheidenden Veränderungen in ihrem Verhalten führen", sagte Merk. Bei einer Entlassung bestehe ein hohes Risiko, dass sie neue Taten verüben würden. "In diesen Fällen muss die Sicherheit der Menschen in unserem Land Vorrang haben", sagte Merk, auf deren Initiative das Gesetz zurückgeht.

Der Fall hatte bereits vor zehn Jahren Aufsehen erregt, als die Polizei bei 1150 Menschen im bayerischen Landkreis Regensburg Speichelproben für DNA-Tests abnehmen ließ. Auf dem Körper der Joggerin war nämlich Sperma gefunden worden; zudem hatte ein Zeuge einen schwarzen VW Golf mit Regensburger Kennzeichen in der Nähe des Tatorts gesehen. Daher überprüfte die Polizei alle Halter dieses Wagentyps im Landkreis - darunter war der damalige Schreinergeselle Daniel I., der die Tat später gestand. Schon bei dem Prozess vor zehn Jahren sagte der Vorsitzende Richter, dass der Verurteilte "ein höchst gefährlicher Mann" sei, der ohne erzieherische Einwirkung eine solche Tat noch einmal begehen könnte.

Am Montag gründete die Regensburger Jugendkammer ihr Urteil auf zwei Gutachten sowie die Anhörung von Zeugen, die mit Daniel I. Kontakt hatten. Die Gutachter waren sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einig, dass Daniel I. weiterhin "mittel bis sehr gefährlich" sei. Die Richter folgten dieser Einschätzung.

(SZ vom 23.6.2009/vw)

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Leserkommentare (2)

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23.06.2009 10:08:03

Rhinelander:

abnormes Sexualverhalten und sadistische Züge wurden attestiert und dann spricht der Vorsitzende von "erzieherischem Einwirken"??? Wo lebt der Mann. Krankhaftes Verhalten ist nicht "wegzuerziehen", sondern allenfalls zu therapieren.


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