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Spuren an der Jacke verrieten ihn: Ein 14-jähriger Förderschüler soll die neunjährige Kassandra brutal misshandelt und in einen Gully-Schacht gesteckt haben.

Fall Kassandra, Staatsanwalt, AP

Wolfgang Siegmund (links), Leiter der Mordkommission und Staatsanwalt Rüdiger Ihl auf einer Pressekonferenz in Mettmann bei Düsseldorf (Foto: AP)

Mit Fassungslosigkeit reagierte Deutschland auf den Fall des neunjährigen Mädchens im Gully-Schacht - nun soll der Täter selbst gerade 14 sein. Seit dem Wochenende sitzt der verhaltensgestörte Förderschüler als mutmaßlicher Peiniger des Mädchens Kassandra aus Velbert in U-Haft.

Er wird verdächtigt, die Neunjährige brutal misshandelt und lebensgefährlich verletzt in einen Gully-Schacht geworfen zu haben. Ein Richter erließ am Samstag Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Der 14-Jährige bestreite die Tat und wirke "völlig gefühllos", berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz in Mettmann bei Düsseldorf. Sein Motiv sei nach wie vor unklar.

Tatverdächtiger und Opfer hätten sich gekannt. Ein Psychiater muss nun untersuchen, ob der stark verhaltensauffällige, aber normal intelligente Jugendliche schuldfähig ist.

Das neunjährige Mädchen war vor knapp drei Wochen von seinen Eltern vermisst und Stunden später von einem Spürhund in dem Kanalschacht gefunden worden - obenauf der Gullydeckel. In der Nähe hatten die Ermittler die sorgfältig versteckte Jacke Kassandras und ein nicht näher beschriebenes "Tatmittel" gefunden.

An beiden fand das Landeskriminalamt nun Faserspuren, die mit denen der Oberbekleidung des 14-Jährigen übereinstimmten. Ergebnisse der DNA- Analyse lagen am Samstag noch nicht vor.

Außerdem hätten Zeugen den Jugendlichen zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen. Er habe mit einem Fahrrad fluchtartig das Gelände verlassen, auf dem Kassandra Stunden später gefunden wurde. Der 14-Jährige sei bereits am 15. September als Zeuge vernommen worden.

Damals habe er völlig gelassen und abgeklärt gewirkt und - wie die Ermittler inzwischen glauben - immer wieder "spontan gelogen". Der Leiter der Mordkommission, Wolfgang Siegmund, nannte das Verhalten und die Gefühllosigkeit des 14-Jährigen bei den Vernehmungen "in höchstem Maße beeindruckend".

Die Familienverhältnisse des Jugendlichen seien unauffällig. Sein Vater sei Geschäftsmann, seine Mutter Hausfrau. Er habe zwei Geschwister. Der Förderschüler hatte Hausverbot in dem Spieltreff, den Kassandra in ihrem Heimatort Velbert-Neviges besucht hatte.

Eltern hatten sich beschwert, dass der Jugendliche die kleineren Kinder ärgere und provoziere. Kassandra sei nach wie vor nicht zu dem grausamen Geschehen vernommen worden.

Gegen den 14-Jährigen sei schon früher wegen Beleidigung und Sachbeschädigung ermittelt worden. Die Verfahren wurden aber eingestellt.

Ein Verfahren wegen Körperverletzung sei noch offen. Er sei normal intelligent und nur wegen seiner Verhaltensauffälligkeit in einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung.

(dpa/bavo/segi)

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Leserkommentare (16)



05.10.2009 14:17:55

NetFiddler: Gerade 14 und schon "völlig gefühllos"

Wäre ja zu einfach. Warten wir die weiteren Ermittlungen ab. Zum Glück hat die Kleine ja die Tat überlebt und wird aussagen können. Solange gilt die Unschuldsvermutung.

Andererseits wundern mich die Reaktionen der Ermittler schon ein bischen.

Zitat:"Damals habe er völlig gelassen und abgeklärt gewirkt und - wie die Ermittler inzwischen glauben - immer wieder "spontan gelogen". Der Leiter der Mordkommission, Wolfgang Siegmund, nannte das Verhalten und die Gefühllosigkeit des 14-Jährigen bei den Vernehmungen "in höchstem Maße beeindruckend"."

Es gibt Menschen die sind so. Pathologische Lügner können gar nicht anders als die Unwahrheit sagen. Und dann sind da diejenigen, die unfähig sind Mitgefühl für die Leiden Ihrer Opfer zu empfinden. Auch das gehört in den Bereich der geistigen Fehlfunktionen, die die Psychiatrie bis heite unfähig ist zu verstehen. Von Heilung ganz zu schweigen.

Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, und dieser Junge tatsächlich der Täter sein, dann wird einem Jugendrichter die undankbare Aufgabe zufallen, darüber entscheiden zu müssen, ob dieser Junge als Soziopath weggesperrt werden muss.


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