Von Joachim Käppner

Eigentlich wollten BKA-Fahnder mit der Veröffentlichung eines Fotos eines 13-jährigen Mädchen dem Sexopfer helfen - nun stehen die Beamten in der Kritik.

Im späteren Mittelalter pflegte man Missetäter auf dem Marktplatz an den Pranger zu fesseln. Das gab den Mitbürgern die Gelegenheit, die Delinquenten ausgiebig zu beschimpfen oder mit faulem Gemüse zu bewerfen. Man sagte dazu auch "Schandpfahl", denn es handelte sich um eine Ehrenstrafe.

Heute ist der Schandpfahl virtuell, und Objekt öffentlicher Demütigung ist nun ein 13-jähriges Mädchen, dessen Porträt durch Deutschland ging und so schnell nicht vergessen sein wird. Freilich handelten jene, die ihr Bild veröffentlichten, aus den besten Motiven.

Erfolgreich und doch nicht zufrieden

Die Kinderpornographie-Fahnder des Polizei des Bundeskriminalamtes (BKA) wollten das Mädchen so schnell wie möglich finden, denn sie fürchteten, es sei in akuter Gefahr. So wurde das Gesicht des Kindes, Opfer eines pädophilen Internettäters, öffentlich gezeigt, erst bei "XY-ungelöst" und dann in der Presse.

Die Aktion war erfolgreich - und dennoch freuen sich die Fahnder nur begrenzt darüber. Die gute Nachricht: Das Mädchen lebt, es ist unverletzt. Die weniger gute Nachricht: Jeder kennt jetzt sein Aussehen und den traurigen Umstand, dass es sich freiwillig zu Sexposen für einen Internetpäderasten zur Verfügung stellte, wenn man denn bei einem 11-jährigen Kind von Freiwilligkeit sprechen kann.

So alt war das Mädchen, als es in einem Internet-Chatraum einen Mann traf und auf dessen Wunsch per Selbstauslöser Fotos machte, auf denen sie "sexuelle Handlungen an sich vornahm", wie es die Polizei mit gebotener Zurückhaltung ausdrückte. Der Unbekannte erhielt die Bilder dann von ihr als E-Mail und hat sie offensichtlich im Netz verbreitet.

Nach Angaben der Gütersloher Polizei hat die Mutter ihr Kind auf den Fahndungsbildern erkannt, auch Freunde und Mitschüler dürften wissen, um wen es sich handelt. Man müsse die Aktion wohl, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart der Süddeutschen Zeitung, "auch mit kritischen Augen sehen - zumindest was die Identifizierbarkeit des Kindes für sein Umfeld betrifft".

Keine andere Wahl

Die Bielefelder haben nun die Ermittlungen übernommen. Baumgart: "Wir müssen natürlich abwägen, ob das für ein Opfer so glücklich ist."

Das BKA hatte, so heißt es dort, keine andere Wahl: "Wir mussten davon ausgehen, dass es Opfer eines noch andauernden Missbrauchs sein könnte." Gemeinsam mit der Gießener Staatsanwaltschaft entschlossen sich die Fahnder zum Handeln. Schon dreimal hatten sie Bilder von Kindern veröffentlicht, dreimal sprach der Erfolg für sich, weil die Verursacher stets gefasst wurden.

Anfang März 2003 nahm die österreichische Polizei zum Beispiel einen 27-jähriger Vorarlberger festgenommen, der ein Mädchen missbraucht und die Fotos seiner Tat in einschlägigen Netzzirkeln verbreitet hatte. Nur über die Öffentlichkeitsfahndung des BKA war es gelungen, Täter und Opfer zu finden und das Kind vor weiteren Taten zu bewahren.

Dem unbekannten Chatter, für den die heute 13-jährige Schülerin die Fotos machte, drohen nun harte Strafen. Das Verbreiten von Kinderpornographie im Internet ist selbstredend strafbar, der Strafrahmen reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Oberstaatsanwalt Baumgart hält auch eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs für denkbar.

Bis zu fünf Jahre Haft

Nach § 176, Abs. 4, 2 drohen demjenigen bis zu fünf Jahre Haft, "wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt". Diese gingen im Einzelfall über das "Posing" hinaus.

Nicht strafbar ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 nämlich das Fotografieren unbekleideter Kinder in nicht sexuellen Posen. Die meisten Fahnder sind mit diesem Urteil sehr unglücklich, weil es den Pädophilen ermögliche, angeblich harmlose Fotos von kleinen Kindern anzufertigen.

Das Problem ist nur: "Selbst wenn es technisch gelingt, den Rechner nach zweieinhalb Jahren zu finden, muss man damit leider noch nicht den Täter haben", so Baumgart. Wenn der PC in einem Internetcafé am Bahnhof stehe, "dann wird es schwer." Noch speichern die Provider die Internet-Verbindungsdaten nur einige Wochen für die Abrechnungen. Eine EU-Vorgabe sieht zwar vor, dass die Daten künftig "mindestens ein halbes Jahr" aufgehoben werden müssen; sie ist aber noch nicht deutsches Recht.

Die Kinderpornographiefahnder des BKA halten es "für leider nicht unüblich", dass sich Pädophile über offene Portale an Kinder heranmachen. Das BKA hat nun alle Bilder des Kindes von seiner Homepage genommen. Wie viele noch in den Weiten des Netzes kursieren, das weiß freilich niemand.

(SZ vom 17.1.2007)