Gefährliche Liebschaften
Streit um schärferes Sexualstrafrecht
10.12.2007, 16:49
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Mit dem neuen Sexualstrafrecht können Jugendliche sich nach Ansicht der Opposition mit harmlosen Zärtlichkeiten strafbar machen. (Foto: iStockphoto)
Angenommen, eine 15-Jährige lädt einen 17-Jährigen ins Kino ein, mit der Absicht, ihn im flauschigen Sessel und in der Dunkelheit zu Zärtlichkeiten zu verführen, die über einen schüchternen Kuss deutlich hinausgehen. Normales Experimentierverhalten von Teenagern, könnte man meinen.
Doch genau darüber ist nun ein Streit unter Rechtspolitikern von Koalition und Opposition entstanden. Die Bundesregierung will am Donnerstag im Bundestag Verschärfungen des Sexualstrafrechts beschließen lassen, die nach Ansicht der Opposition dazu führen könnten, dass sich die Fünfzehnjährige strafbar macht.
"Wer eine Person unter 18 Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen lässt" wird nach der Neuregelung des Paragraphen 182 des Strafgesetzbuchs mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, gibt freilich zu bedenken, dass der Begriff "sexuelle Handlungen" in der Rechtsprechung weit ausgelegt werde. Er hat deshalb die Sorge, dass auch Handlungen wie ein Kuss auf die nackte Brust strafbar wären. Auch schließe der Begriff "Entgelt" jeglichen geldwerten Vorteil ein - folglich könnte darunter auch die Einladung ins Kino fallen.
Besondere Bedenken hat Montag auch wegen der neuen Altersregelungen: Bislang musste für eine Strafbarkeit das Opfer jünger als 16 Jahre sein, der Täter hingegen volljährig - künftig könnte man schon mit 14 Jahren zum Täter werden. Die alte Regelung stelle auf die Ausnutzung eines Überlegenheitsverhältnisses ab, sagt Montag.
Zypries’ Gesetzentwurf dagegen gehe an den lebenspraktischen Realitäten vorbei. Auch FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen sieht die Balance nicht mehr gewahrt zwischen sexueller Selbstbestimmung und dem Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) weist die Befürchtungen zurück: Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen blieben grundsätzlich straflos, erklärt sie. Montags Aussagen seien "schlicht falsch". Kein Jugendlicher müsse befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zu "Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt".
Die Änderung der Altersgrenzen sei im EU-Rahmenbeschluss vorgegeben, der mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden solle. Die Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, wies auf den Zweck des Gesetzes hin, Jugendliche vor dem Abrutschen in die Prostitution zu schützen. "Es ist etwas anderes, wenn ein 15-Jähriger einer 17-Jährigen anbietet, du bekommst eine Markenjacke dafür, wenn du mit mir schläfst", sagt sie. Für eine Strafbarkeit müsse die Leistung im Gegenzug für sexuelle Handlungen versprochen werden.
Ähnlich weit liegen die Bewertungen bei der Ausweitung des Verbots pornographischer Darstellungen auseinander, das künftig nicht nur für Kinder, sondern für Jugendliche bis 18 Jahren gelten soll. Montag sieht künftig Darstellungen sexueller Handlungen zwischen Jugendlichen inkriminiert, wie man sie aus der Bravo kennt.
Lambrecht hält auch dies für "Quatsch". Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. "Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen", fügt Lambrecht hinzu.
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![]() 12.12.2007 16:53:03 Als ich 8 war hat mir Sybille aus der Nachbarschaft ihre Mumu für 1 ganze Packung Gummibärchen die ich von der Zahnfee bekommen hatte gezeigt. Im nachhinein hab ich mich ziemlich geärgert und hätt lieber meine Gummibärchen wieder gehabt.... Sybille hatt die nämlich mit genuß verzehrt und mir kein einziges abgegeben. War das nicht Strafe genug? ![]()
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