Der wegen Mordes am Bankierssohn von Metzler verurteilte Student Magnus Gäfgen hat erfolgreich ein EU-Gericht in Straßburg angerufen. Dort wird geklärt, ob sein Geständnis unter Folterandrohungen entstanden war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg hat nach Presseberichten eine Beschwerde des verurteilten
Kindesmörders Magnus Gäfgen angenommen.
Die Koblenzer Rhein-Zeitung und die Frankfurter Rundschau berichten in ihren Montagausgaben unter Berufung auf Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer, die Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland sei einstimmig angenommen worden. Die Richter sähen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen hätten.
Der Bonner Strafrechtsexperte Hans-Ullrich Paeffgen sagte der
Rhein-Zeitung, die Beschwerde habe sehr große Erfolgsaussichten.
Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung
angenommen, bei der man ein Scheitern erwarte. Gäfgen könnte bei
einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.
Der Student hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn
Jakob von Metzler entführt und ermordet; er verbüßt eine lebenslange
Haftstrafe. Nach seinen Angaben wurde ihm von der Polizei massive
Gewalt angedroht, damit er aussagte und die Polizei zur Leiche des
Kindes führte.





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