Urteil zu künstlicher Befruchtung in Israel:Eltern dürfen Eizellen der toten Tochter einfrieren

Als eine 17-jährigen Israelin starb, gaben die Eltern ihre Organe zur Transplantation frei. Auch ihre Eizellen ließen sie entnehmen - um sie selbst einzufrieren.

Dürfen befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden? Sollen auch gleichgeschlechtliche Paare Eltern werden? Was passiert mit entnommenen Eizellen oder Spermien, wenn ein Partner stirbt? In der Diskussion um künstliche Befruchtung gibt es viele unbeantwortete Fragen. In einem besonderen Fall hat nun ein israelisches Gericht ein Urteil gesprochen, das in ethischer Hinsicht wegweisend werden könnte.

Chen Auda Ayash, eine junge Frau aus der Industriestadt Kfar Saba, wurde von einem Auto angefahren. Eine Woche später starb die 17-Jährige an den Folgen des Unfalls, die Eltern gaben ihre Organe zur Transplantation frei. Auch die Eizellen wollten sie ihrer Tochter entnehmen lassen - um sie für mögliche künstliche Befruchtung in Zukunft einzufrieren. Zu ihren Motiven schwieg sich die Familie bislang aus.

Der Fall kam vor ein Gericht, das den Eltern die Erlaubnis für die Eizellenspende post mortem erteilte. Es ist der erste Fall seiner Art in Israel. Eine Anwältin, die seit zehn Jahren auf diesem Gebiet aktiv ist, sagte dem britischen Guardian, es sei wahrscheinlich sogar der erste solche Fall weltweit.

Zwar trat erst im Februar in Israel ein Gesetz in Kraft, das Eizellenspenden neu regelt - von verstorbenen Spenderinnen ist darin allerdings keine Rede. Anders bei Samenspendern: Hier hat im Grundsatz nur die Witwe des verstorbenen Mannes das Recht, dessen Spermien einzufrieren.

Ähnliche Gerichtsentscheidungen gab es zuletzt auf der ganzen Welt. In Deutschland klagte eine Frau aus Neubrandenburg zwei Jahre lang auf Herausgabe von befruchteten Eizellen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte sie beschlossen, auf künstlichem Weg ein Kind zu bekommen. Kurz darauf kam der Mann bei einem Motorradunfall ums Leben.

Die Gerichte verweigerten der Frau zunächst die Herausgabe ihrer eingefrorenen Eizellen. Die Begründung: Spermien von Toten dürften nicht zur künstlichen Befruchtung verwandt werden. Im Mai 2010 schließlich entschied das Oberlandesgericht in Rostock im Sinne der Frau.

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