Toter Wolf im Westerwald:Jäger muss 3500 Euro Strafe zahlen

Er habe ihn für einen Hund gehalten, verteidigte sich ein Jäger, der den wohl einzigen Wolf in Rheinland-Pfalz erschossen hatte. Ob Hund oder Wolf sei unerheblich, hat nun ein Gericht geurteilt - und dem Mann eine Geldstrafe auferlegt.

Es war wohl der erste seiner Art in dieser Gegend seit mehr als 100 Jahren; doch nun gibt es wieder keine Wölfe mehr im Westerwald. Ein Jäger hat das Tier im vergangenen April - nach seiner Aussage versehentlich - erschossen. Der Fall des getöteten Wolfs hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun ist der Schütze verurteilt worden - zu 3500 Euro Strafe.

Der Mann aus der Gegend wurde vom Amtsgericht Montabaur verurteilt. Der Rentner hatte das Tier nach eigener Angabe für einen Hund gehalten, das Gericht Montabaur ging in jedem Fall von einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aus. Der Jäger habe ein Wirbeltier ohne Grund getötet, sagte Richter Jens Kaboth. Dabei sei es unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe.

Der Jäger hatte am 20. April 2012 das Tier im Westerwald erschossen und sich später selbst der Polizei gestellt. Der tote Wolf war nach Experteneinschätzung der erste seiner Art im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz' seit etwa 120 Jahren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: