Spanner vor Gericht:Zahnarzt muss Entschädigung zahlen

Jahrelang hat ein Zahnarzt heimlich seine Mitarbeiterinnen beim Umziehen gefilmt - jetzt muss er ihnen Entschädigung zahlen. Die Entscheidung über die berufliche Zukunft des Mannes steht noch aus.

Jahrelang hat ein Zahnarzt in Thüringen seine Mitarbeiterinnen gefilmt. Er beobachtete die Frauen beim Umziehen und zeichnete nach und nach insgesamt etwa 7000 Filmchen auf. Jetzt muss er vier Frauen insgesamt 50.000 Euro Entschädigung zahlen.

Darauf einigten sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Gera. Vor fast einem Jahr waren die Frauen ihrem Chef auf die Schliche gekommen. Per Zufall, so schilderte es ihr Anwalt Stephan Brandner vor Gericht, fanden sie den Schlüssel zu dessen sonst stets "hermetisch abgeriegeltem" Büro. Dort flimmerten Live-Bilder aus ihrem Umkleideraum über den Bildschirm. Die Kameras waren wohl schon mindestens seit Dezember 2007 installiert.

Richterin Birgit Seehafer sprach von einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung: "Eine Videoüberwachung in der Umkleide ist durch nichts, aber auch gar nichts gerechtfertigt." Sie betonte, dass eine der Betroffenen damals noch in der Ausbildung war und dadurch ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe. Der Arzt praktiziert derzeit weiter.

Den Schilderungen von Rechtsanwalt Brandner zufolge hat es auch "Strafaktionen" gegeben, bei denen der Zahnarzt seine Mitarbeiterinnen voll bekleidet in die Dusche gesetzt hatte - offenbar um hinterher beim Umziehen gewünschte Bilder für die Kamera zu bekommen. Zudem sei vorgekommen, dass der Arzt mit einem Bekannten im Büro verschwunden sei. Brandners Vermutung: Dort haben sie sich an den Bildern der nackten oder nur spärlich bekleideten Frauen ergötzt.

Beschuldigter äußert sich nicht

Der Zahnarzt selbst äußerte sich am Donnerstag vor Gericht nicht selbst zu den Vorwürfen. Sein Anwalt Alexander Streibhardt räumte ein, dass die Videoüberwachung ohne das Einverständnis der Betroffenen nicht legitim gewesen sei. Allerdings versuchte er die Schwere der Vorwürfe etwas zu entkräften mit dem Hinweis, dass es generell im Miteinander in der Praxis "an notwendiger Distanz und Achtung untereinander" gefehlt habe.

Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen an. Dafür sieht das Gesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Vom Ausgang des Strafverfahrens will auch die Landeszahnärztekammer weitere Schritte gegen den Mann abhängig machen. Die Kammer hatte angekündigt, berufsrechtliche Schritte zu prüfen.

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