Prozessauftakt in Niedersachsen:Männer sollen Jugendbetreuer fast totgeprügelt haben

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Die Anklage lautet: versuchter Mord. Zwei junge Männer sollen einen Betreuer in einer Jugendhilfeeinrichtung fast zu Tode geprügelt haben. Er hatte versucht, einen Streit zwischen den beiden und einem Bewohner der Einrichtung zu schlichten.

Wegen eines brutalen Gewaltverbrechens müssen sich ein 16- und ein 20-Jähriger vor dem Landgericht Verden verantworten. Die beiden sollen einen Jugendbetreuer fast zu Tode geprügelt haben. Die Anklage wertet die Tat als versuchten Mord. Sie hätten hasserfüllt und aus niederen Beweggründen gehandelt, warf ihnen die Staatsanwältin zum Prozessauftakt vor der großen Jugendstrafkammer vor.

Der Betreuer wurde durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt. Die Tat ereignete sich Ende Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung für verhaltensauffällige und benachteiligte Jugendliche in Eystrup. Der dort arbeitende Betreuer wollte den Angaben zufolge einen Streit zwischen den beiden Angeklagten und einem Bewohner der Einrichtung schlichten.

Als sich die jungen Männer weigerten, das Gelände zu verlassen und der Betreuer die Polizei rief, soll sich ihr ganzer Hass auf seine Person entladen haben. Der Betreuer erlitt mehrere Frakturen am Kopf, etwa des Nasenbeins und der Kieferhöhlen, sowie Hirnblutungen. Er tritt als Nebenkläger auf, erschien aber nicht zum Prozessauftakt. Nach Angaben seines Rechtsanwalts ist er seit der Tat psychisch traumatisiert und nicht arbeitsfähig.

Angeklagter attackiert Polizisten

Auf seiner Flucht soll der seit Anfang Juli in Untersuchungshaft sitzende ältere Angeklagte auch noch einen Polizisten attackiert und am Kopf verletzt haben, sagte die Staatsanwältin. Zum Tatzeitpunkt habe er bereits unter Bewährung gestanden, hieß es. Der jüngere Angeklagte war ebenfalls Anfang Juli in Haft genommen, aber nach drei Wochen wieder entlassen worden.

Der Prozess soll am 11. Januar 2013 fortgesetzt werden. Die Angeklagten kündigten an, sich während der Verhandlung zur Tat zu äußern. Das Urteil soll voraussichtlich am 6. Februar 2013 verkündet werden.

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