Prozess um Kindestötungen:15 Jahre Haft für Mutter der neun toten Babys

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Schnelles Urteil: Im Revisionsverfahren haben die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und Sabine H., die neun Kinder sterben ließ, erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Die Mutter der neun toten Babys aus dem brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd ist erneut zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden. Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigte am Montag ein Urteil einer anderen Gerichtskammer aus dem Juni 2006.

Sabine H. am Montagmorgen im Gerichtssaal in Frankfurt (Oder). (Foto: Foto: ddp)

Auch im zweiten Prozess gegen Sabine H. hätten sich keine Anzeichen auf verminderte Schuldfähigkeit ergeben, erklärte das Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Teile des ersten Urteils aufgehoben. Die Angeklagte sei weder derart alkoholabhängig noch während der Taten in einem solchen Umfang betrunken gewesen, dass dies schuldmindernd gewertet werden könne, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Sattler.

Im Verlauf des Prozesses habe sich auch gezeigt, dass niemand sonst an den Verbrechen beteiligt gewesen sei. Die Richterin sagte, die 42-Jährige habe stets gewartet, bis die Neugeborenen gestorben seien und dann die Spuren beseitigt. Sabine H. nahm die Entscheidung äußerlich ungerührt auf.

Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag von Staatsanwältin Anette Bargenda, die eine verminderte Schuldfähigkeit ebenfalls angezweifelt hatte. Bargenda wies zudem darauf hin, dass die Mutter jeweils im nüchternen Zustand beschloss, die Neugeborenen unversorgt zu lassen. Die Angeklagte hatte angegeben, sich stets beim Einsetzen der Wegen betrunken zu haben und sich deshalb an nichts zu erinnern.

Nach der ersten, nach DDR-Recht verjährten Tat aus dem Jahr 1988 habe Sabine H. ihre Verbrechen serienhaft und regelmäßig begangen, sagte die Staatsanwältin. "Im Gebären und Töten hatte sie Routine entwickelt." Zudem erklärte Bargenda, der Ex-Mann der Angeklagten habe nach dem Stand der Ermittlungen offenbar nichts von den Verbrechen gewusst. Sabine H. hatte im zweiten Verfahren erstmals erklärt, Oliver H. habe möglicherweise die Schwangerschaften bemerkt. Der Mann selbst verweigerte vor Gericht die Aussage.

Alkoholsucht nicht beachtet

Verteidiger Matthias Schöneburg kündigte eine erneute Revision an. Er hatte weniger als zehn Jahre Haft gefordert. Der Anwalt kritisierte das in dem zweiten Prozess neu vorgelegte psychiatrische Gutachten zur Einschätzung der Schuldfähigkeit scharf. Es beachte die starken Hinweise auf Alkoholabhängigkeit der Angeklagten nicht. "Das Gutachten wird den Vorgaben des BGH nicht gerecht", sagte er.

In sieben von acht Fällen sehe er seine Mandantin wegen Trunkenheit als vermindert schuldfähig an. Im Juni 2006 hatte die Zweite Strafkammer des Frankfurter Landgerichts Sabine H. rechtskräftig wegen achtfachen Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Der BGH hatte aber die 15-jährige Haftstrafe aufgehoben und eine neue Untersuchung darüber angeordnet, ob die Schuldfähigkeit wegen Trunkenheit beeinträchtigt war.

Auch im neuen Prozess hatte ein Gutachter jedoch erklärt, es sei unwahrscheinlich, dass die Angeklagte im Vollrausch zur Entbindung, Tötung der Kinder und anschließenden Spurenbeseitigung fähig gewesen sei. Sabine H. hatte zwischen 1992 und 1998 acht ihrer insgesamt 13 Kinder nach der Geburt sterben lassen. Die Überreste von neun toten Babys waren im Sommer 2005 im Elternhaus von Sabine H. in Blumenkübeln gefunden worden. Diese hatten zuvor jahrelang auf dem Balkon ihrer Frankfurter Wohnung gestanden.

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