Entscheidung in den USA:Gerichte stoppen Hinrichtung von geistig Behindertem

Warren Lee Hill Todesstrafe Hinrichtung USA geistige Behinderung

Warren Lee Hill sollte im Georgia Diagnostic and Classification Prison hingerichtet werden.

(Foto: Reuters)

Warren Lee Hill hat zwei Menschen getötet. Dafür soll er in Georgia hingerichtet werden. Doch der Mann hat nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines Zwölfjährigen. Nun haben zwei amerikanische Berufungsgerichte in letzter Minute Hills Hinrichtung gestoppt - aus unterschiedlichen Gründen. Er stand schon im Gang vor der Exekutionskammer.

Die umstrittene Hinrichtung eines geistig Behinderten in den USA ist in letzter Minute durch zwei Gerichte vorerst gestoppt worden. Der 52-jährige Warren Lee Hill stand im Staatsgefängnis Jackson, Georgia, etwa eine halbe Stunde vor dem Gang in die Exekutionskammer, als zwei Berufungsinstanzen eine Aussetzung der Urteilsvollstreckung verfügten.

Die Anwälte des zweimal wegen Mordes verurteilten Hill machen seit Jahren geltend, dass ihr Mandant nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines Zwölfjährigen hat. Damit dürfe er nach geltendem Recht nicht hingerichtet werden. Neben Menschenrechtlern, der führenden Juristenvereinigung der USA und medizinischen Experten hatten sich auch Prominente wie Ex-Präsident Jimmy Carter für eine Verschonung des Delinquenten starkgemacht.

Hinrichtung von geistig Behinderten durch Oberstes Gericht verboten

Das Oberste Gericht der USA hat Hinrichtungen geistig Behinderter 2002 als "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verboten. Die Kriterien für die Feststellung einer geistigen Behinderung bleiben aber den Bundesstaaten überlassen. Georgia legt dabei die strengsten Maßstäbe an: Es verlangt, dass die Behinderung zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse. Diese Voraussetzung sei im Fall Hill nicht erfüllt, argumentieren die Behörden.

Tatsächlich hatten drei vom Staat beauftragte Gutachter im Jahr 2000 bescheinigt, dass Hill nicht geistig behindert sei. Sie widerriefen diese Bewertung aber kürzlich - zum Teil mit der Begründung, dass sie den Häftling seinerzeit nur flüchtig untersucht hätten. Hauptsächlich auf dieser Grundlage hatten Hills Anwälte in der vergangenen Woche erneut mehrere Gerichte angerufen, um die Exekution zu stoppen.

Der Zeitung Atlanta Journal-Constitution zufolge war Hill vor dem Hinrichtungstermin am Dienstagabend auf eigenen Wunsch hin bereits ein Beruhigungsmittel verabreicht worden, als die Gerichtsentscheidungen per Telefon eintrafen. Demnach setzte eine Bundesberufungsinstanz in Georgia die Hinrichtung zwecks weiterer Prüfung des Arguments der geistigen Behinderung für 30 Tage aus. Eine weitere, bundesstaatliche Berufungsinstanz blockierte die Vollstreckung wegen der Exekutionsmethode.

Mord an Freundin und Mithäftling

Die Verteidiger Hills und anderer zum Tode verurteilter Häftlinge hatten dem Medienbericht zufolge beanstandet, dass die Giftspritze in Georgia nur noch eine Chemikalie statt bisher drei enthält - und dieser einzelne Stoff ohne irgendeine ärztliche Verschreibung verabreicht werde.

Wegen eines Einspruchs gegen die Hinrichtungsmethode war Hill bereits im Sommer vergangenen Jahres knapp der Hinrichtung entgangen. Er hatte 1986 seine 18-jährige Freundin getötet, dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten und 1990 dann einen Mithäftling erschlagen. Dieser zweite Mord trug ihm die Todesstrafe ein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: