DNA-Probe von Jugendlichem gestoppt:Karlsruhe soll über Knutschfleck entscheiden

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Ein 14-Jähriger verpasst einer 13-Jährigen Klassenkameradin einen Knutschfleck: Gehört er deshalb in eine Sexualstraftäter-Datei? Ja, urteilte das Amtsgericht Erfurt. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Von Jana Stegemann

Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei für Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsrichter haben eine Entnahme der DNA-Probe vorerst verhindert, die Kammer erließ eine einstweilige Anordnung. Nun soll darüber entschieden werden, ob die Speicherung des Jungen als Sexualstraftäter rechtmäßig ist - so heißt es in einer offiziellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Über den Fall aus Thüringen ist wenig bekannt. Nur soviel: Ein 13-jähriges Mädchen kam mit einem Knutschfleck nach Hause. Daraufhin zeigten ihre Eltern den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen Kindesmissbrauchs an. Die Polizei ermittelte, Anwälte wurden beauftragt. 2011 kam es zur Anklage vor dem Arnstadter Jugendgericht, berichtet die taz.

Der Angeklagte habe das Mädchen so am Hals geküsst, dass ein "Knutschfleck deutlich sichtbaren Ausmaßes" entstand, heißt es in der Anklageschrift. Außerdem soll er das Mädchen "mehrfach am bekleideten Geschlechtsteil" angefasst haben. Der Junge habe jedoch berichtet, dass das Küssen "aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruhte".

Auf Anfrage von Süddeutsche.de sah sich das Gericht am Freitag außer Stande, die Position des Mädchens wiederzugeben. Nach Angaben der Anwältin des Angeklagten habe das Mädchen die Einvernehmlichkeit verneint. Ein Jugendrichter verwarnte den Jugendlichen wegen "sexuellen Missbrauchs von Kindern" und erlegte ihm 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.

"Überzogene Reaktion"

Was dann folgte, bezeichnet die Anwältin des Jungen, Silke Müller, im Gespräch mit Süddeutsche.de als "überzogene Reaktion". Das Amtsgericht Erfurt verlangte von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in der Gendatei beim Bundeskriminalamt als rückfallgefährdeter Straftäter speichern zu können. Das käme einer nur schwer reparablen Stigmatisierung des Jungen gleich, heißt es in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Anwältin des Jungen geht deshalb davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die DNA-Anforderung für rechtswidrig erklären wird: "Es fehlt jede Begründung, warum der Junge künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen soll." Die Richter am Verfassungsgericht wollen ihre Entscheidung in den kommenden sechs Monaten treffen.

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