Amoklauf von Winnenden:Tim K.s Vater angeklagt

Der Vater des Amokläufers Tim K. muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hat laut Staatsanwaltschaft die Tatwaffe falsch aufbewahrt und so die Tat ermöglicht.

Der Amoklauf von Winnenden und Wendlingen hat für den Vater des Todesschützen Tim K. ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Jörg K. Anklage erhoben. Ihm werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, teilte die Behörde mit. Er habe die Tatwaffe sowie die dazu gehörende Munition so aufbewahrt, dass Tim K. diese an sich nehmen konnte - und dessen Taten so fahrlässig ermöglicht.

Winnenden, Waffe, AP

Das Waffengesetz schreibt vor, dass Waffen und Munition so aufbewahrt werden müssen, dass unbefugte Personen darauf keinen Zugriff haben. Tim K.s Tatwaffe lag unverschlossen im Schlafzimmer seiner Eltern.

(Foto: Foto: AP)

Tim K. hatte bei seinem Amoklauf im März, der an seiner ehemaligen Realschule begann, zunächst 15 Menschen und dann sich selbst getötet. Weitere 13 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Tatwaffe hatte unverschlossen im Schlafzimmer der Eltern gelegen.

Die Staatsanwalt sah mit der Anklageerhebung jedoch von der Möglichkeit eines Strafbefehls ab, über den zuvor spekuliert worden war. Bei einem Strafbefehl kann es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, ohne dass vorher ein Gerichtsprozess stattfindet. Dies ist dann der Fall, wenn der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass eine "vollständige und transparente Aufklärung aller für und gegen den Angeschuldigten sprechenden Umstände" erreicht werden solle. In dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart soll auch geklärt werden, ob der Vater aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr eines Missbrauchs der Tatwaffe durch seinen Sohn hätte erkennen können und müssen. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht stand zunächst nicht fest.

Das Waffengesetz schreibt vor, dass Waffen und Munition so aufbewahrt werden müssen, dass unbefugte Personen darauf keinen Zugriff haben. Daher müsse etwa derjenige, der eine Waffe entgegen den Vorschriften aufbewahre, grundsätzlich mit einer Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung rechnen, wenn mit der Waffe ein Mensch getötet werde, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

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