Zuwanderer in München:"Der Großteil kommt wunderbar an"

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Die CSU hat harsche Töne gegen Zuwanderer angeschlagen - doch ein Blick auf die Zahlen in München macht deutlich, dass die Menschen nicht kommen, um Sozialleistungen zu erhalten, sagen die Behörden. Mehr Hilfe als bisher soll es zudem nicht geben.

Von Sven Loerzer und Bernd Kastner

Harsche Töne hatte die CSU gegen Armutszuwanderer angeschlagen - doch ein Blick auf die Zahlen in München mache deutlich, dass die Menschen "nicht mit der Motivation hierkommen, Sozialleistungen zu beziehen", betont Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD). Bezug von Arbeitslosengeld II gebe es nur in "homöopathischen Einheiten". Es bestehe kein Anlass zu "überschäumenden Parolen", sagte der Leiter des Amtes für Wohnen und Migration, Rudolf Stummvoll, in Anspielung auf den CSU-Slogan "Wer betrügt, der fliegt". Das Segment der Armutszuwanderung sei klein. Meier erklärte: "Der Großteil der Zuwanderer kommt wunderbar an, der Münchner Arbeitsmarkt braucht sie."

Gleichzeitig bekräftigte die Sozialreferentin aber, dass es über das bestehende Kälteschutzprogramm hinaus keine weiteren Hilfen für mittellose Zuwanderer geben soll. "Wir dürfen keine unnötigen Anreize schaffen", sagte sie und lehnte Forderungen ab, wie sie die Bahnhofsmission und das Bündnis "München sozial" vor Weihnachten vor allem mit Blick auf die Situation von Familien mit Kindern erhoben hatten.

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An der grundsätzlichen Regel, dass Mütter mit Kindern nur bei Temperaturen unter null Grad nachts untergebracht werden, soll sich nichts ändern. Daran, sanitäre Einrichtungen zu schaffen, wie von Meier im vergangenen Jahr ins Gespräch gebracht, ist nicht gedacht. Schutz vor dem Erfrieren sowie Information und Beratung - mehr will das Sozialreferat Zuwanderern aus der EU, die der Armut in ihrer Heimat zu entkommen versuchen, nicht bieten.

In den ersten beiden Monaten nach Beginn des Kälteschutzprogramms registrierte das Sozialreferat etwa 1000 verschiedene Personen im Kälteschutz, letztes Jahr waren es im gesamten Winter 1700. Stummvoll bestätigte, dass es im Kälteschutzraum außer für alte und kranke Menschen in diesem Winter keine Decken mehr gibt: "Es ist angemessen, einen Schlafsack selbst mitzubringen."

Wer aus einem EU-Land komme, um Sozialleistungen zu beantragen, nehme die Freizügigkeit, die nun auch für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gilt, rechtsmissbräuchlich in Anspruch, sagte Stummvoll. Viele Arbeitgeber seien begeistert von der Freizügigkeit, meinte Meier, "sie sollten sich dann aber auch um das Wohnen kümmern, wenn sie von Zuwanderern profitieren".

Zahlen aus München

Unter den derzeit knapp 74 000 Menschen, die in München Ende August 2013 Hartz-IV-Leistungen bezogen, waren 813 Bulgaren und 634 Rumänen. Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung bezogen knapp 16.000 Menschen in München, darunter 117 Bulgaren und 155 Rumänen. Und unter 18.000 Menschen, die Sozialhilfe erhielten, befanden sich 40 Bulgaren und 87 Rumänen. Auch beim Kreisverwaltungsreferat, das bei EU-Ausländern, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, bei Bezug von Sozialleistungen überprüft, ob die Voraussetzungen für die Freizügigkeit noch bestehen, sind die Zahlen gering: Von 25 Fällen im letzten Jahr, bei denen der Verlust der Freizügigkeit festgestellt wurde, berichtet Claudia Vollmer, Vize-Chefin im Kreisverwaltungsreferat.

Ein Anspruch auf Unterbringung bestehe für die Zuwanderer nicht, sagte Meier. "Wir gehen davon aus, dass Armutszuwanderer zu Hause gemeldet sind und einen Wohnsitz haben." Mehr als 1000 Menschen sind deshalb im vergangenen Jahr abgewiesen worden. Es sei "nicht schön, hinzuschauen, wenn Familien mit Kindern irgendwo campieren", räumte Meier ein. Dennoch sei über den Kälteschutz hinaus eine Unterbringung nicht möglich, sonst "setzen wir das Signal, kommt hierher". Wenn Eltern mit Kindern bei intakten familiären Beziehungen draußen übernachten, stelle dies für sich genommen noch keine Kindsgefährdung dar, bei der das Jugendamt einschreiten müsse, meinte Meier. Erst wenn Kinder länger einer gefährdenden Situation ausgesetzt seien, etwa zum Betteln geschickt würden, müsse das Jugendamt eingreifen und dies unterbinden.

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Nicht geduldet wird wildes Campieren, wie es an etwa 15 Örtlichkeiten, zum Beispiel im Perlacher Forst oder in Parks, beobachtet worden sei. Notfalls könnten Platzverweise und Zwangsgelder verhängt werden, sagte Claudia Vollmer. Bislang sei dies aber nicht nötig gewesen, Gespräche reichten aus. Das Ordnungsrecht habe in diesem Zusammenhang auch eine präventive Funktion und könne "die Verfestigung von prekären Lebenssituationen" verhindern.

© SZ vom 21.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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