Ein Marineoffizier wird von einem Güterzug überrollt und verliert beide Beine. Ein Aufseher am Ostbahnhof muss sich nun vor Gericht verantworten.
Es geschah in einer Nacht im April vergangenen Jahres, um 4.40 Uhr morgens. Am Ostbahnhof saß der DB-Regio-Angestellte Thomas B. in seiner Aufsichtskanzel auf dem Bahnsteig C zwischen Gleis fünf und sechs, als plötzlich ein Mann vor ihm stand. "Er hat gesagt, er habe den Umriss einer Person gesehen", erzählt Thomas B., dabei habe er in Richtung der Fernbahngleise gedeutet.
Bahnverkehr am Ostbahnhof: Auf den dortigen Gleisen wurde im April 2008 ein Mann überrollt. (© Foto: ddp)
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Beide Männer starrten eine Zeitlang dorthin, doch sie sahen niemanden mehr. "Ich dachte, es wäre einer der unzähligen Gleiswechsler gewesen, die den Weg abkürzen", sagt der Bahnsteigaufseher. Um 5.05 Uhr ratterte der 649 Tonnen schwere Güterzug mit der Nummer 50115 heran - und fuhr an Gleis 10 über die Unterschenkel von Jirko K., der dort wohl bewusstlos im Gleisbett lag.
Wegen der Geschehnisse in dieser Aprilnacht muss sich seit Montag der 39-jährige Thomas B. aus München vor dem Schwurgericht verantworten. Der Prozess war vom Amtsgericht dorthin verwiesen worden, weil anstelle der Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung auch eine wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung in Frage komme.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bahnmitarbeiter vor, nach der Beobachtung des Mannes nicht sofort eingeschritten zu sein. "Die Bsuffenen san ja selber schuld, wenn's überfahren werden", soll B. dem Mann geantwortet haben. Aufgrund seiner beruflichen Stellung und Aufsichtsposition hätte er jedoch den Fahrdienstleiter verständigen, eine Gleissperrung veranlassen oder selbst nachschauen müssen, ob tatsächlich eine Person auf den Gleisen unterwegs sei.
Opfer des tragischen Unfalls ist der 29-jährige Marineoffizier Jirko K., der an diesem Abend in München einen Vortrag gehalten hatte und anschließend mit einem Kollegen zur Kultfabrik am Ostbahnhof aufgebrochen war. Dort verloren sich die beiden aus den Augen. K., der Rotwein und Wodka-Red-Bull getrunken hatte, machte sich auf den Rückweg und landete aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf den Fernbahngleisen, wo er wohl stolperte und stürzte, bevor ihn der Güterzug überrollte. Im Klinikum rechts der Isar wurden ihm in derselben Nacht die Unterschenkel amputiert.
Heute trägt Jirko K. zwei Prothesen, kann seinen Beruf als Wachoffizier auf einem U-Boot nicht mehr ausüben und tut stattdessen Dienst in einer Leitstelle. Früher hat Jirko K. gerne Fußball gespielt. Heute kann er zwar wieder gehen, spürt nach längerem Stehen aber Druckschmerzen und muss sich wieder setzen. An den Unfall könne er sich nicht mehr erinnern, "das Bewusstsein war irgendwann an diesem Abend weg", sagt der Zeitsoldat.
Thomas B. arbeitete seit 2004 für die Bahn, insgesamt sechs Wochen sei er für die Abfertigung der S-Bahn-Züge am Bahnsteig ausgebildet worden. Während der dreiwöchigen Praxisausbildung mit einem erfahrenen Kollegen habe er sich den Umgang mit den "Gleiswechslern" von jenem abgeschaut: "Keiner meiner Kollegen informiert in so einem Fall den Fahrdienstleiter, das kommt hunderte Male vor." Und auch bei den halbjährlichen Prüfungen der Bahnsteigaufseher habe es in all den Jahren nicht eine einzige Frage zu diesem Thema gegeben.
Kurz vor dem Unfall am Ostbahnhof habe B. sogar eine Belobigung bekommen, weil er eines Nachts am Marienplatz verhinderte, dass ein Betrunkener im Gleisbett von einem Zug überrollt wurde. Der Vorfall am Ostbahnhof hat B. zugesetzt, seine Lebensgefährtin hat ihn verlassen, er leidet an Diabetes.
An den Satz mit den "Bsuffenen" kann er sich nicht wortwörtlich erinnern. "Ich wollte niemandem Schaden zufügen. Der Satz war einfach die Quintessenz der vergangenen Jahre", erklärt er. Gerade am Ostbahnhof komme es öfter zu Problemen mit alkoholisierten Besuchern der Kultfabrik. Der Prozess wird fortgesetzt.
(SZ vom 01.12.2009/sonn)
Analyse des DFB-Kaders
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Sie haben recht, das habe ich auch schon mehrmals mitbekommen. Aber es ist passives Wissen.
Solche Unklarheiten können im Ernstfall Menschenleben kosten und man sollte sie vermeiden. Klare, einfache Beschreibungen und Anweisungen. Etwa "Nothaltanforderung" statt "Notbremse". Klingt beamtisch, also vielleicht "Nothalt anfordern". Aber unbedingt so, dass man eine Vorstellung hat, was passiert.
Es hat einmal jemand -- ich meine hier im SZ-Forum -- berichtet, dass er in Frankfurt auf einen Zug gewartet hat, der nicht kam. Irgendwann die Frage an einen Bahnler, wie lange der Zug Verspätung hat und warum es nicht mitgeteilt wird. Antwort: Der Zug hat keine Verspätung, sondern eine Verzögerung. Es wartet irgendwo vor dem Bahnhof darauf, einfahren zu können. Also weiss die Bahn, wie lange es dauert bis der Zug vom Standort am Bahnsteig ist - das sei eine Verzögerung. Eine Verspätung wäre, wenn nicht genau bekannt ist, wie lange es dauert.
Alles Gute
Kai Hamann
"Durch die Kasperei mit Notrufsäulen, die in Wirklichkeit Nicht-Notrufsäulen sind, hat München ja gerade deutlich gezeigt, dass dort nicht alles so ist, wie man es aus anderen Städten gewohnt ist."
Nicht nur das. Die Notbremse in der U-Bahn ist auch keine Notbremse. Sie ist - bei einem fahrenden U-Bahn-Zug - nur ein Signal für den Fahrer, dass jemand die Notbremse gezogen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Steht allerdings in der Notfallbeschreibung derr U-Bahn anders formuliert.
Viele Fahrgäste wissen auch hier nicht Bescheid, da eben genau die Erläuterung der Notbremse eine andere Wirkungsweise vermuten lässt.
Schreibfehler? Wir haben doch Darwin-Jahr. Heisst es da nicht:
"Jetzt sieht das jemand, meldet es dem Fahrdienstleister, und der hält der gesamten Verkehr an. Ob ***ES*** denjenigen jetzt noch erwischt?"
Im Grunde ist mir im Zusammenhang mit dem Fall so ziemlich alles egal. Wer meint, auf Bahngleisen rumlaufen zu müssen, oder von einer Brücke in unbekanntes Gewässer springt ... seine Entscheidung, sein Schicksal, Sein Glück oder Pech.
Trotzdem wäre es gut zu wissen, ob es auf den Münchner Bahnhöfen Bahnsteigaufseher und Aufsichtskanzeln gibt oder es Bahnsteig-Nichtaufseher und Nicht-Aufsichtskanzeln sind. Nur, damit Fahrgast Bescheid weiss.
Durch die Kasperei mit Notrufsäulen, die in Wirklichkeit Nicht-Notrufsäulen sind, hat München ja gerade deutlich gezeigt, dass dort nicht alles so ist, wie man es aus anderen Städten gewohnt ist.
Alles Gute
Kai Hamann
wie er sagt, eine Zeitlang in die angegebene Richtung geschaut hat, dann hat er doch seiner Aufsichtspflicht genüge getan. Oder wird diese Pflicht soweit ausgedehnt, daß er den kompletten Ostbahnhof absuchen müßte ....... der Ostbahnhof ist groß!
Daraus kann sich ein nettes Spiel entwickeln, "wie lege ich die Bundesbahnn lahm?". Das ganze ist garantiert strafrechtlich nicht verfolgbar, da nicht nachprüfbar ist, ob derjenige, der meldet schwindelt oder nicht.
Jirko K. und sein Anwalt spekulieren auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, das Jirko K. auch gut für sein weiteres Leben brauchen kann.
"Eine einfache und wahrscheinlich wirksame Lösung wäre, wegen Schienengehern tatsächlich den Bahnverkehr halten zu lassen, ihnen die vollen Kosten in Rechnung zu stellen und sie anzuzeigen. Das würde sich herumsprechen und die Aufseher etc. würden das tun, wofür sie angestellt sind."
Vom Grundsatz her eine gute Idee, aber wie ließe sie sich durchsetzen?
Praktisch läuft es doch so - Beispiel: Jemand kommt von der U-Bahn kommend auf Gleis 8 und sieht, dass ein Zug am Gleis 11 fährt. Der Tunnel geht aber dort nur bis Gleis 8. Wenn er den gerade einfahrenden Zug noch erwischen will, geht das nur wenn er vom Bahnsteig springt, über die 4 Gleise (8-11) läuft und dort hinter dem gerade eingefahrenn Zug wieder hoch hüpft. Dauer dieser Aktion: Ca. 10 Sekunden.
Jetzt sieht das jemand, meldet es dem Fahrdienstleister, und der hält der gesamten Verkehr an. Ob man denjenigen jetzt noch erwischt?
Ich schätze mal, dass dabei die Wengsten erwischt werden, und dass deshalb diese Lösung zwar m.E. grundsätzlich richtig ist, jedoch in der Praxis ein Vollzugsdefizit dazu führt, dass sie nicht wirklich nützt.
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