"Zu Verschenken":Schätze vom Straßenrand

Buddha-Statue, Küchentisch oder Videokassette: Auf Münchens Gehsteigen steht einiges herum, gekennzeichnet als "zu verschenken". Erlaubt ist das eigentlich nicht. Aber schön - manchmal zumindest.

Von Laura Kaufmann

Etwas zu verschenken ist im besten Fall ein Akt, der alle Beteiligten glücklich macht. Das gilt auch, wenn der Gebende das Geschenk nicht speziell für den anderen ausgesucht hat, sondern einfach nur schenkt, um etwas Ungeliebtes los zu werden: Ist ja schön, wenn das ausrangierte Ding jemandem nützt, statt im Müll zu landen.

Facebookgruppen sind darauf spezialisiert, Ausgemistetes an den Mann zu bringen. Die Kleinanzeigen sind eine gute Anlaufstelle. Flohmärkte sowieso. Und dann gibt es noch den einfachsten Weg, Dinge loszuwerden: Ein "zu Verschenken"-Post-it dran und ab damit vor die Tür. So spart man sich die Suche nach jemandem, der gerne ein paar angeschlagene Blümchentassen hätte. Und hofft, dass einfach jemand vorbeikommt, der sich denkt, "Wow, so retro! Und ich könnte sowieso mehr Geschirr brauchen!" Noch ein Vorteil: Man vermeidet, dass der Mensch, der als erstes "Ich, ich, ich!!!" unter die Anzeige postet, einfach nicht zum verabredeten Termin auftaucht und die Suche von vorne losgeht.

Erlaubt ist es nicht, aber es stört sich niemand daran

Sein ausgesondertes Zeug einfach auf den Gehweg zu laden ist natürlich vor allem eins: faul. Aber immer noch besser, als Dinge wegzuwerfen, die jemand anders vielleicht noch brauchen könnte. Wobei sich bei einer Schachtel VHS-Kassetten aus den Neunziger Jahren schon die Frage stellt, wer die denn mitnehmen soll. Mysteriöserweise verschwinden trotzdem all diese Kartons nach einer Weile. Und selbst der Aktenschrank aus dieser Bildergalerie war nach ein paar Stunden nicht mehr da. Endlich Ordnung ins Leben bringen, hat sich wohl ein Passant gedacht - und das sperrige Ding beiseite geschafft.

Es ist nicht wirklich legal, sein Zeug einfach auf den Gehweg zu entladen. Immerhin ist das öffentlicher Grund. "Das ist eine Sondernutzung, die so nicht erlaubt ist", sagt Florian Schmelmer, Sprecher des Kreisverwaltungsreferats. Aber es käme selbstverständlich auf das Verhältnis an. Ein Karton CDs auf dem Gehweg störe niemanden, ein Schrank hingegen, der im Zweifelsfall sogar die Verkehrssicherheit beeinträchtige oder ein offensichtlicher Müllberg, das wäre eine andere Geschichte. "Es gibt aber weder Probleme in diese Richtung noch Beschwerden".

Manchmal wird dem Spaziergänger auch erst wirklich bewusst, was ihm gefehlt hat, wenn er darüber stolpert. Vielleicht ist es jemandem so mit der indischen Heiligenfigur gegangen. Spiritualität am Straßenrand. Vielleicht blieb der abgenutzte Holztisch über, als ein Pärchen zusammenzog, und steht jetzt in einer Studenten-WG, mit Kerzen in Flaschen dekoriert. Vielleicht ist das das Schöne an den Zufallsfunden mit "zu Verschenken"-Zetteln: Dass sie alle eine anonyme Geschichte haben, die immer der eigenen Fantasie überlassen bleibt.

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