Zoll:"Riesendopingfund" am Flughafen München

  • Zöllner des Flughafens haben zehn Kilogramm Nandrolon sichergestellt.
  • Das Dopingmittel sollte von Hongkong über München nach Mexiko geschmuggelt werden.
  • Die Menge überschreitet das 142.255-fache der Grenzmenge. So viel wurde am Flughafen München noch nie entdeckt.

Von Martin Bernstein

Von einem "Riesendopingfund" spricht Marie-Ingrid Müller, die Pressesprecherin des Hauptzollamts München. Zöllner des Flughafens haben zehn Kilogramm Nandrolon sichergestellt. Der anabole Stoff sollte von Hongkong über München weiter nach Mexiko geschmuggelt werden. Sowohl Absender als auch Empfänger waren nach Angaben des Hauptzollamts Privatleute. Die Dopingmittel waren als "Health care products", Produkte zur Gesundheitsvorsorge, deklariert - und in Wirklichkeit alles andere als das.

Nandrolon ist ein Dopingmittel gemäß dem Anhang des Anti-Doping-Gesetzes. "Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln im Sport", sagt die Pressesprecherin des Hauptzollamts. Damit solle die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern, gerade auch im Breitensport, geschützt werden. Nandrolon gehört zu den anabolen Steroiden, der weltweit am häufigsten verwendeten Dopingstoffklasse. Weit verbreitet ist nach Einschätzung von Experten der Missbrauch in der Bodybuilder-Szene, aber auch unter Leistungssportlern, die ihre Konkurrenten mit der Einnahme des Mittels betrügen wollen.

Die verbotene Ware wurde von den Zöllnern sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen des versuchten Schmuggels wurde wegen des Verdachtes auf einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz ein Strafverfahren eingeleitet. "Das ist die größte aufgefundene Menge an Dopingmitteln, die das Hauptzollamt München auf einen Schlag bisher verzeichnen konnte", sagt Marie Müller.

Die am Flughafen aufgefundene Menge überschreitet laut Dopingmittelmengenberechnung das 142.255-fache der Grenzmenge. Die weiteren Ermittlungen haben die in Nürnberg angesiedelten Beamten des Zollfahndungsamts München übernommen. Für groß angelegten Handel mit Dopingmitteln können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

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