Zwei Promille nach Hochzeitsfeier:Polizist beleidigt: 3600 Euro Strafe

Betrunkener Gast kracht mit Auto in Mauer - und wird frech

Von Julia Schneidawind, Wolfratshausen

Für einen 24-Jährigen hat der Besuch einer Hochzeitsfeier im vergangenen Dezember ein teures Nachspiel: Am Montag musste sich der Mann aus dem Nordlandkreis wegen Trunkenheit am Steuer, Beleidigung zweier Polizisten und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten. Richter Helmut Berger verurteilte den reuigen und geständigen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zuzüglich der Kosten des Verfahrens. Zudem muss er weitere sieben Monate auf die Fahrerlaubnis verzichten, bevor er sie im Zuge der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangen kann. Vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde er freigesprochen. Sein Fahrzeug hatte einen Totalschaden erlitten.

Der junge Mann war im Dezember vergangenen Jahres mit seinem Auto in die Gaststätte gefahren und hatte sich unter erheblichem Alkoholeinfluss erneut ans Steuer gesetzt - mit zwei Promille, wie eine Blutkontrolle später zeigte. In der Münchner Straße in Wolfratshausen endete die Fahrt an einer Mauer. Ein Zeuge gab an, den Aufprall gehört zu haben. Beim Blick aus dem Fenster habe er ein Fahrzeug mit drei Insassen gesehen. Circa 300 Meter von der Unfallstelle entfernt fand die Polizei einen abgestellten PKW mit laufender Warnblinkanlage und ausgelösten Airbags. Insassen waren nicht im Wagen.

Als die Polizei das Auto begutachtete, soll sich der Angeklagte genähert und gerufen haben: "Was macht ihr an meinem Wagen?" Als er aufgefordert wurde, sich auszuweisen, tat er das zwar, soll aber angefangen haben, die Beamten als "Lutscher" zu beschimpfen. Er sei nicht mit dem Wagen gefahren. Nachdem der Volltrunkene Schläge gegenüber der Polizei angedeutet haben soll und schließlich abhauen wollte, legten sie ihm Handschellen an. Vorher hatte der junge Mann seine Mutter kontaktiert, die kurz darauf vor Ort eintraf. Sie soll nach Aussage der Polizisten gesagt haben: "Jetzt vergessen wir das und gehen alle nach Hause".

Der Mann wurde von den Beamten zur Blutentnahme in die Klinik gebracht. Im Wagen soll er zu einem der Polizisten gesagt habe:"Ich glaube, es wäre besser Sie wären tot." Nachdem die Polizei ihn fragte, ob er sie jetzt beleidigen wolle, entgegnete der Mann: "Ich habe ja gesagt: Ich glaube." Einer der Polizisten sah das als Beweis an, dass der Angeklagte nicht derart von Sinnen gewesen sein kann, wir er selbst immer wieder beteuerte. Nach der Blutentnahme habe der Mann sich beruhigt und auch eingeräumt, den Wagen gefahren zu haben. Der Angeklagte hat sich während der Verhandlung persönlich mehrmals bei den beiden Beamten entschuldigt und bereits zuvor einen Brief an die Polizisten geschrieben, in dem er schrieb: "Es hat mich zutiefst erschreckt, was der Alkohol an diesem Abend in mir geweckt hat." Die Beamten nahmen die Entschuldigung zur Kenntnis.

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