Zustimmung verweigert:Hangstützwand passt nicht ins Bild

Der Bauausschuss Lenggries lehnt nachträgliche Genehmigung ab

Von Petra Schneider, Lenggries

Bereits Mitte Mai hat der Bauausschuss Lenggries die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Eisvogelstraße mit Verweis auf den Erhalt des Ortsbildes abgelehnt. Ähnlich argumentierte der Bauausschuss auch am Montag: Einstimmig lehnten die Mitglieder die nachträgliche Legalisierung einer bereits gebauten Hangstützwand Am Ried ab.

Bei einer Baukontrolle hatte das Landratsamt festgestellt, dass für die bereits erfolgte Errichtung und Teilerneuerung der Mauer keine Genehmigung vorliegt. Der Eigentümer wurde aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen, um eine Nachlegalisierung zu erwirken. Der Bauausschuss verweigerte die Zustimmung allerdings, weil die Ausführung den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung widerspreche. Zudem wurde Ärger laut, weil sich offenbar Fälle häufen, in denen Eigentümer ohne Genehmigung Veränderungen oder Neuerrichtungen vornehmen, die die Gemeinde dann nachträglich genehmigen soll. Die Gemeinde werde vor vollendete Tatsachen gestellt. So auch in diesem Fall. Bisher habe man das aber "konsequent abgelehnt", sagte Bernhard Simon (CSU).

Die neu errichtete Stützwand ist an der Westseite 32 Meter lang, an der Nordseite 45 Meter. Wie Maria Gaisreiter vom Bauamt sagte, befinde sich an der Westseite eine verfallene Stützmauer auf einer Länge von zwölf Metern. Gemäß der Ortsgestaltungssatzung müssen Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen als sockellose Holzzäune gestaltet werden, die maximal 1,20 Metern hoch sein dürfen. Mauern, Beton- oder Stahlkonstruktionen sind nur im Bereich von Grundstückseinfahrten erlaubt. Bei der neu gebauten Hangstützwand am Ried handle es sich aber um eine 80 Zentimeter hohe Steinmauer, auf der ein 1,20 bis 1,40 Meter hoher Drahtzaun aufgesetzt ist. So ergäben sich von der Geländeoberkante bis zum oberen Ende des Drahtzaunes eine Höhe von zwei bis drei Metern; von der Ebene aus gesehen noch einmal deutlich mehr, wie Hans Proisl (FWG) kritisierte.

Aus Sicht der Verwaltung könnte lediglich der Sanierung der bereits vorhandenen Stützmauer auf einer Länge von zwölf Metern zugestimmt werden; und das auch nur, wenn der Drahtzaun auf die Höhe von 80 Zentimetern reduziert werde. Die Bauausschussmitglieder wollten selbst das nicht akzeptieren und lehnten eine nachträgliche Genehmigung der kompletten Stützmauer ab. "Wir haben in jedem Ortsteil Hanglagen", sagte Proisl. Im Sinne des Ortsbildes müsse man auf die Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung pochen.

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