Wolfratshausen/München:Lange Haft für Drogen-Züchter

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Gericht verurteilt zwei Männer wegen Marihuana-Anbau in einer Halle.

Von Andreas Salch, Wolfratshausen/München

Geheuer war ihnen die Sache angeblich von Anfang an nicht: Klar, denn nicht jeder legt im Keller einer Lagerhalle eine stattliche Marihuana-Plantage an, so wie es Quirin K., 33, und Sebastian Sch., 32, in Wolfratshausen getan haben. Ende März vergangenen Jahres flogen die beiden Münchner auf. Unter anderem soll der Geruch des Marihuanas in der Umgebung der Halle sie verraten haben. Vor dem Zugriff durch ein Großaufgebot der Polizei hatten die Fahnder den Filmausstatter Quirin K. und den Studenten Sebastian Sch. beobachtet. Den Angaben der Beamten zufolge sollen die zwei beim Verarbeiten der Drogen gekifft, Musik gehört und eine "Fetzengaudi" gehabt haben. Am Freitag war den beiden Männern allerdings weniger zum Lachen zumute. Wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Herstellung und dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilte das Landgericht München II sie zu mehrjährigen Haftstrafen. Quirin K. muss für dreieinhalb Jahre in Haft, Sebastian Sch. für vier Jahre.

In der Zeit zwischen März 2015 und ihrer Festnahme hatten sie knapp über zehn Kilogramm Marihuana auf ihrer Plantage angebaut und zum Teil verkauft. In der Untersuchungshaft nannten dei zwei Angeklagten die Namen ihrer Abnehmer. Darunter befand sich auch ein Großabnehmer. Der Mann war der Polizei bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Aufgrund der Aussage von Quirin K. wurde gegen den Dealer Haftbefehl erlassen. Er sitzt nun ebenfalls hinter Gittern.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für Quirin K. fünf Jahre Haft, für Sebastian Sch. fünf Jahre und neun Monate. Auch für den Gewinn aus ihrem illegalen Geschäft sollten beide büßen. Da sie pro Gramm Marihuana sechs Euro eingenommen haben, so die Vertreterin der Anklage, solle das Gericht für jeden Angeklagten zusätzlich einen sogenannten Wertersatzverfall in Höhe von 8500 Euro anordnen. Doch davon sah die Kammer in ihrem Urteil ab.

Quirin K. und Sebastian Sch. nahmen die Entscheidung sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 25.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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