Wolfratshausen:Verurteilt wegen Drogenbesitzes

Weil er Einsicht zeigte, kommt 31-Jähriger mit Geldstrafe davon

Von Thekla Krausseneck, Wolfratshausen

Weil er Marihuana und Amphetamine besessen hat, ist ein 31-jähriger Tölzer ist am Montag vom Amtsgericht Wolfratshausen zu 75 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Die Strafe fiel mild aus, das Gericht kam dem Täter entgegen: Der aus Sachsen-Anhalt stammende Gerüstbauer habe sich von Anfang an kooperativ und einsichtig verhalten, attestierte ihm ein Tölzer Polizist im Zeugenstand. Richter Helmut Berger merkte außerdem positiv an, dass der Angeklagte noch nicht vorbestraft war, der Staatsanwalt verwies darauf, dass er nur kleine Mengen der Drogen besessen habe.

Zweimal war der Angeklagte nach Weißenburg gefahren, um dort Marihuana zu kaufen: Das erste Mal im November 2014, das zweite Mal etwa einen Monat später. Bei seinem ersten Besuch brachte er 40 Gramm Marihuana mit nach Hause, wovon er die Hälfte in Bad Tölz an einen Bekannten verkaufte. Dieser ist ebenfalls angeklagt, gegen ihn im November verhandelt. Kurz nach seiner zweiten Fahrt wurde der Angeklagte in Tölz von einer Zivilstreife mit Blaulicht überrascht: Er versuchte zwar noch, das in einer Druckverschlusstüte aufbewahrte Marihuana durch das Autofenster zu entsorgen. Den Polizeibeamten fiel das Manöver jedoch auf. In der Tüte befanden sich 14 Gramm des Rauschmittels, zum Verkauf vorbereitete kleinere Tüten gab es nicht - auch das sprach letzten Endes für den Angeklagten.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes fand die Polizei weitere neun Gramm Marihuana sowie ein Gramm eines Amphetamins. Der Angeklagte habe bei der Polizeikontrolle sofort alle Drogen ausgehändigt, die er bei sich hatte, und sich auch sonst kooperativ verhalten, sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte, der bei der Kontrolle im Dezember 2014 dabei war. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung hatte der Angeklagte den Vorwürfen zwar formell widersprochen, dies nahm er aber zu Beginn der Verhandlung zurück.

Richter Berger erkundigte sich bei dem Angeklagten, warum er den weiten Weg auf sich genommen habe und ob er in Weißenburg Kontakte habe, mit denen er sich verabredet habe. Der Angeklagte verneinte dies: Da er längere Zeit in der Gegend gelebt habe, wisse er einfach, wo die Dealer generell zu finden seien. Er sei also auf gut Glück losgefahren. Zu seiner Drogenhistorie sagte der Angeklagte nichts; nur, dass er seit der Polizeikontrolle vor anderthalb Jahren "clean" sei. Das plötzliche Auftauchen der Polizei sei ein Schock für ihn gewesen, räumte der Angeklagte auf eine Frage Bergers hin ein. Auch der Verteidiger versicherte, dass sich sein Mandant von der polizeilichen Untersuchung habe abschrecken lassen. Der Drogenkonsum sei eine "kurze Episode" im Leben des Angeklagten gewesen, seine Drogenkarriere habe früh beendet werden können.

25 Tagessätze zu je 50 Euro muss der Angeklagte wegen des Amphetamin-Besitzes zahlen, die übrigen 50 Tagessätze wegen des Marihuanas. Als Zeuge angehört wurde ein zweiter Gerüstbauer, der im Verdacht steht, ein Kunde des Angeklagten zu sein. Er sei momentan ohne festen Wohnsitz und schlafe bei Bekannten, sagte der Mann. Er ist ebenfalls angeklagt, seine Verhandlung für den 7. November angesetzt.

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