Amtsgericht Wolfratshausen:Anti-Aggressions-Trainer bricht Ehefrau die Rippe

Als seine Frau zu spät kommt, schlägt der Mann zu. Der Richter verurteilte ihn nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Von Benjamin Engel

"Es passierte das, was nicht passieren sollte", kommentiert Gerhard C. (Name geändert) die Nacht auf den 9. Oktober 2016: Als seine Ehefrau erst spätnachts gegen vier Uhr nach Hause kommt, schlägt der Mann zu, der als Sporttrainer selbst Anti-Aggressions-Kurse hält. Die Frau muss ins Krankenhaus - wegen Prellungen, Hämatomen und einer gebrochenen Rippe. Seitdem leben die beiden getrennt. Die Frau hatte ihren Mann angezeigt, er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, weswegen es am Montag zum Prozess vor dem Amtsgericht Wolfratshausen kam. Richter Helmut Berger verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 75 Euro. Damit ist der Mann vorbestraft.

In der Ehe hatte es schon länger gekriselt. Der Angeklagte räumte ein, dass er seine Frau in jener Nacht geschlagen hatte. Darüber hinaus wichen die Schilderungen der beiden teils stark voneinander ab. Der Mann sagte, er habe seine Frau zur Rede stellen wollen, weil sie wie schon öfter erst spätnachts nach Hause gekommen sei. "Ich habe mir Sorgen gemacht, wo sie bleibt." Als sie ihn anschrie und beleidigte, habe er sie geohrfeigt. Dann habe er seine Frau nach unten gedrückt und zu beruhigen versucht. So könne die Rippe gebrochen sein, erklärte er. Schließlich habe seine Frau den Notarzt und die Polizei gerufen. Noch in der Nacht musste der Mann die Wohnung verlassen. "Wir haben ihm ein bisschen Zeit gelassen, damit er seine Sachen packt", sagte einer der herbeigerufenen Beamten als Zeuge vor Gericht.

Die Frau sagte, ihr Mann sei nicht damit klar gekommen, dass sie auf einmal Vollzeit zu arbeiten begonnen habe, und er nicht mehr der Hauptverdiener gewesen sei. Er selbst habe Probleme abgestritten, sich aber immer benachteiligt gefühlt.

In der Nacht auf den 9. Oktober sei sie bei einer Freundin gewesen. "Mein Mann hat sie nicht gemocht." Als sie nach Hause gekommen sei, habe er sie unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er habe sie an den Haaren gezogen und in die Rippe geboxt. Sie sei auf den Boden gestürzt. "Für mich war das ein Schock. Ich habe die ganze Zeit geweint." Noch heute belaste sie das Geschehen, sie habe Angst vor ihrem Mann.

Für den Staatsanwalt waren die Schilderungen der Frau größtenteils glaubwürdig. Nur, ob ihr Mann sie geohrfeigt oder sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, könne er nicht zweifelsfrei belegen. Er forderte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 65 Euro. Die Nebenklagevertreterin schloss sich seinen Ausführungen an. Sie argumentierte allerdings, dass der Angeklagte die Realität offensichtlich anders wahrnehme. Seine Frau habe noch immer Angst, mit ihm alleine zu sein.

Amtsrichter Berger erhöhte die Strafe - über den Strafbefehl und die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Die Verletzungen im Nierenbereich könnten nur von Boxschlägen stammen. Dass der Mann seine Frau geschlagen habe, könne er nicht nachvollziehen. Schließlich vermittle er als Trainer Jugendlichen sogar, Konflikte nur gewaltlos zu lösen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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