Wolfratshausen:Online-Käufe nicht bezahlt

Junge Eltern wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

Mit seinem drei Monate alten Baby ist am Donnerstag ein Paar vor dem Amtsgericht Wolfratshausen erschienen. Beide mussten sich wegen Betrugs verantworten. Sie hatten im Internet einen Außenwandschornstein und Zubehör bestellt und nicht bezahlt. Das bereits einschlägig aktenkundige Paar wurde zu Geldstrafen verurteilt.

Die 21-jährige Frau hatte im September vor einem Jahr über das Internet einen Außenkamin im Wert von 597,87 Euro bestellt. Knapp eine Woche später orderte ihr Lebensgefährte noch eine Regenhaube und Spezialdraht zum Preis von 102,55 Euro für den Schornstein. Anfang Oktober schloss der 33-Jährige online den Kaufvertrag für ein doppeltes Wandfutter und Blenden für 135 Euro ab. Die Waren wurden geliefert. "Die Sachen haben Sie behalten und verbaut?", fragte die Staatsanwältin in dem Verfahren. Der Angeklagte bejahte das. Angeblich sei zu dem Zeitpunkt auch ausreichend Geld auf dem Konto des Mannes gewesen, der im Fahrzeugbau arbeitet.

Daraufhin ging der Vorsitzende Richter minutiös die Kontobewegungen der beiden Angeklagten durch. Außerdem führte er die Vollstreckungsbescheide gegen das Paar ins Feld. Der Gerichtsvollzieher, der schon einmal im Januar 2014 vor ihrer Tür gestanden hatte, stellte damals in seinem Protokoll fest, die Gegenstände in der Wohnung lägen alle "im Rahmen bescheidener Lebensführung". Zu holen sei da nichts gewesen. Den Kontoauszügen des Paars entnahm der Richter die Erkenntnis: "Das Geld war nach kürzester Zeit wieder weg."

Die Staatsanwältin forderte für die 21-Jährige wegen Betrugs eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu zehn Euro, für den 33-Jährigen 40 mal 15 Euro. "Ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll, ich hab' doch kein Geld", reagierte die angeklagte Hausfrau und zweifache Mutter entsetzt. Angesichts der Geldprobleme des Paares fiel das Urteil dann etwas milder aus. Der Mann muss 30 Tagessätze à 15 Euro zahlen, die junge Frau 200 Euro in 20 Tagessätzen. Außerdem muss das Paar die Kosten des Verfahrens tragen. Beide hätten billigend in Kauf genommen, dass sie die Rechnungen nicht bezahlen konnten.

"Sie haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation vollkommen verloren", sagte der Richter nach der Urteilsverkündung. Er riet dem Elternpaar, möglichst schnell zur Schuldnerberatung zu gehen und einen Regulierungsplan zu machen, um all seine Gläubiger bedienen zu können. "Sonst ist das für Sie nicht in den Griff zu bekommen", ermahnte er das verurteilte Paar.

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