Wolfratshausen:Marihuana als Pfand

Eine Frau wird nach einer verwickelten Story verurteilt

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

"Außergewöhnlich" fand Amtsrichter Urs Wäckerlin die Umstände, die zu diesem Prozess wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen geführt hatten. Angeklagt war eine 19-jährige Bankkauffrau wegen illegalen Besitzes von Marihuana. Sie hatte am 6. November vergangenen Jahres 5,4 Gramm der Droge bei sich. Wegen eines heftigen Streits, den sie mit ihrem früheren Freund hatte, war die Polizei gerufen worden. Sie habe das Rauschgift sofort den Beamten geben wollen, vor allem um ihren ehemaligen Partner hinzuhängen, erzählte die junge Frau. Sie ist einschlägig vorbestraft, sei allerdings schon vor der Tat nachweislich clean gewesen, stellte das Gericht fest.

Am Tattag hatte die Bankkauffrau aus dem Nordlandkreis ihren früheren Freund in München aufgesucht. Sie wollte 100 Euro, die er ihr noch schuldete. Da er das Geld nicht hatte, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung. Die Frau weigerte sich, die Wohnung zu verlassen, bevor sie ihr Geld hätte. Der Streit eskalierte, es kam zu Handgreiflichkeiten. Dabei riss der Mann ihr einen Ohrring aus dem Ohrläppchen. Als der Mann auf den Balkon ging um zu telefonieren, habe sie versucht, ihn auszusperren, berichtete sie: "Ich hatte Angst, dass er mir etwas antut." Bei ihrem Versuch ging die Balkontür zu Bruch. Als Pfand für ihre 100 Euro habe der Mann ihr 5,4 Gramm Marihuana in die Hand gedrückt, das sie in ihrem BH verstaut habe. Wer damals die Polizei gerufen habe, wisse sie nicht. Als der Streifenwagen vorfuhr, seien sie beide auf die Straße gegangen. Dort "habe ich das Zeug rausgeholt und meinem Ex-Freund vor die Füße geworfen"; er solle das behalten, habe sie geschrien. Die Polizei hätte sich den Mann vorknöpfen sollen, habe sie sich gewünscht. Da aber sie im Besitz der Droge war, landete sie wieder vor Gericht.

Erst am 18. August 2016 war sie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 500 Euro Strafe und der Bedingung, sich regelmäßigen Drogentests zu unterziehen, verurteilt worden. Die ersten drei Untersuchungen waren negativ, die Angeklagte scheine jetzt clean zu sein, so das Gericht. Deswegen wurde sie diesmal zu 500 Euro Strafe verurteilt und nicht zu Arrest.

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