Wolfratshausen:Geld für ein Schwimmbad

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Wolfratshausen muss über Sonderrücklage entscheiden

Die Ferien neigen sich dem Ende zu, auch in der Stadtpolitik. Im Wolfratshauser Rathaus beginnen die Sitzungen bereits in der kommenden Woche wieder: Der Hauptausschuss tagt am Dienstag, 6. September, am Mittwoch, 7. September, kommt der Bauausschuss im Sitzungssaal des Rathauses zusammen.

Im Bauausschuss geht es am Mittwoch um zwei richtungsweisende Projekte in der Loisachstadt: Das Gremium befasst sich mit der Sanierung der städtischen Immobilie am Untermarkt 10, für die nun das externe Gutachten vorliegt. In dem Gebäude soll bekanntlich unter anderem ein städtisches Touristenbüro unterkommen. Außerdem befindet der Bauausschuss über einen Antrag der XXXLutz-Tochter Löwengrund Immobilien zum Umbau des ehemaligen Möbel Mahler. Näheres wollte das Bauamt vorab nicht bekanntgeben, auch von XXXLutz war am Dienstag dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Im Hauptausschuss geht es einen Tag vorher es um Geld: Die Stadt verfügt noch über eine Sonderrücklage des lange aufgelösten ehemaligen Schimmbadvereins von mehr als 100 000 Euro. Der Betrag wurde allerdings der Kommune mit der Auflage überlassen, ihn für den Neubau eines beheizten Freischwimmbads in Wolfratshausen zu verwenden. Dafür freilich reicht das Geld nicht. Das Gremium wird deshalb über eine Änderung des Satzungszwecks und über eine Richtlinie diskutieren, die es zumindest erlauben würde, den Ertrag des zurückgelegten Geldes "für ähnliche sportliche Zwecke zu verwenden", wie Hauptamtsleiter Franz Gehring erläutert. Geld bekommen hat die Stadt auch aus dem Nachlass von Erica Oettl (mehr als 200 000 Euro) und vom Franz-Geiger-Fonds (zirka 58 000 Euro). Beide Beträge soll die Kommune explizit für alte und kranke Menschen verwenden. Der Hauptausschuss soll festlegen, wofür genau. Außerdem soll das Gremium eine einheitliche Regelung zur Verwendung des Stadtwappens in Wolfratshausen treffen, und die Ortsverordnung, die im Herbst abläuft, muss mit redaktionellen Veränderungen neu beschlossen werden. Schließlich soll in der Sitzung auch noch eine Satzung für die Märkte erlassen werden, die das Landratsamt nun dauerhaft genehmigt hat. Beide Sitzungen sind öffentlich und beginnen jeweils um 18 Uhr.

© SZ vom 31.08.2016 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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