Wolfratshausen:Gefährlicher Griff zur Flasche

Nach einer Schlägerei auf einer Party stehen drei junge Männer vor Gericht. Einer muss in Arrest, zwei müssen Sozialstunden leisten

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Drei Angeklagte und am Ende ein Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und zwei Verurteilungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung: Dass sein Start ins Erwachsenenleben solche Auswirkungen für drei seiner Partygäste haben würden, hatte sich der junge Dietramszeller sicher nicht gedacht. Denn als Bernd M. (Name geändert) im Februar des vergangenen Jahres seinen 18. Geburtstag feierte, eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe Jugendlicher. Diese hatten sich über gemeinsame Bekannte Zutritt zu der Feier verschafft. Im Laufe des Abends kam es dann zu jener dreifachen Körperverletzung, die am Dienstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verhandelt wurde.

Weil Michael B. (18) ihm auf Nachfrage ein Feuerzeug für eine Zigarette verweigert hatte und er später glaubte, ausgelacht zu werden, geriet Murat B. (17) im Laufe der Geburtstagsfeier mit Michael D. aneinander. Murat B. habe Michael D. eine Ohrfeige verpasst, sagten Zeugen, daraufhin habe Michael D. mit einem Hieb gekontert. Ob der eine Ohrfeige oder ein Fausthieb war, blieb vor Gericht unklar. Klar wurde aber, dass Murat B. in ein Gebüsch fiel und danach mit dem Kopf gegen ein Fahrzeug. Weil er seinen Freund Murat B. bedroht sah, griff schließlich der Dritte Angeklagte, Erkan F. (19), zu einer Limonadenflasche und zog diese Michael D. über den Kopf, sodass sie zersplitterte. Michael D. zog sich dabei eine Gehirnerschütterung und Schnittwunden an Kopf und Ohr zu.

Obwohl Erkan F. und Murat B. samt Freunden später an dem Abend noch einmal zurückkehrten und sich entschuldigten, saßen am Dienstag alle drei auf der Anklagebank. Denn anderntags hatte der Vater von Michael D. die Beteiligten zu sich in die Firma gerufen, um die Sache zu besprechen. Dort machte er deutlich, dass Erkan F. eine Selbstanzeige machen solle. Sein Vater, sagte Michael D. während der Verhandlung, hätte erklärt, mit der Flasche hätte schließlich wesentlich Schlimmeres passieren können. Es ginge dem Vater darum, dass der Fall dokumentiert sei, sollten nachträglich Schäden oder Komplikationen auftreten. Der Vater wollte sich , so die Verteidigung, auch nicht dem Vorwurf aussetzen, dass er Erkan F.s Aggressionspotenzial still geduldet habe, "und vielleicht ein anderer sein Kind verliert, wenn sich Erkan F. künftig wieder einmal nicht im Griff hat."

Trotz der Einsicht und der Selbstanzeige von Erkan F. zeigten einander daraufhin auch Michael D. und Murat B. an. Damit musste das Gericht klären, wer wen provoziert und wer wen wann und wie geschlagen hatte. Doch die Beweisaufnahme und die Zeugenaussagen, um diese Vorfälle aufzudröseln, zogen sich fast fünfeinhalb Stunden hin, in deren Verlauf die Zeugen teils unterschiedliche Aussagen zu der Eskalation auf dem Geburtstagsfest machten .

Am Ende war Richter Urs Wäckerlin nicht überzeugt, dass der Tathergang wesentlich anders war als in der Anklageschrift. Erkan F.s Angriff mit der Flasche habe das Potenzial gehabt, jemanden fürs Leben zu schädigen. Wäckerlin verurteilte F. daher zu drei Wochen Dauerarrest. Michael D. habe seiner Ansicht nach nicht in Notwehr gehandelt. Er muss 32 Stunden gemeinnützige Dienste ableisten, Murat B. 48 Stunden.

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