Wolfratshausen:Für ein attraktives Hallenbad

Drei Wolfratshauser starten ein Bürgerbegehren für eine Beteiligung der Stadt am interkommunalen Projekt. Die SPD unterstützt die Initiative. Sprecherin Stephanie Hanna-Necker hofft auf die nötigen 1600 Unterzeichner.

Thekla Kraußeneck

Wolfratshausen: Stephanie Hanna-Necker hat Erfahrung im Unterschriftensammeln.

Stephanie Hanna-Necker hat Erfahrung im Unterschriftensammeln.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Mit einem Bürgerbegehren wollen drei Wolfratshauser eine Beteiligung ihrer Stadt an dem geplanten Hallenbad in Geretsried erwirken - seit 1. Dezember wird nun offiziell gesammelt. 1600 Unterschriften benötigen die drei Vertreter Stephanie Hanna-Necker, Fried-Thorsten Jantzen und Terke Stapf, um ein Kriterium für die Zulassung des Begehrens zu erfüllen. Ein fester Kreis von zehn Leuten hat sich um die Initiatorin Hanna-Necker gebildet. Darunter sind überwiegend Privatleute, aber auch die Wolfratshauser SPD.

Die wünscht sich "ein attraktives Hallenbad in Geretsried", sagt Renato Wittstadt, Kassier der Wolfratshauser SPD - und nicht bloß eine moderne Version des bestehenden Hallenbads. Die große Lösung mit drei Schwimmbecken und einer Sauna wird nur gebaut, wenn sich Wolfratshausen finanziell beteiligt. Darüber hinaus hätten Wolfratshauser Schulen und Vereine nur bei einer Beteiligung einen Rechtsanspruch auf Nutzungszeiten. Bei den Eintrittspreisen erhofft sich Wittstadt zudem Vergünstigungen für Bürger von Kommunen, die mitbezahlt haben. Die Beteiligung werte er als "Akt der Fairness": "Ich käme mir wie ein Trittbrettfahrer vor, würde ich das Bad dann nutzen, obwohl sich Wolfratshausen nicht beteiligt hat."

Doch auch wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht wird, ist das noch kein Garant für eine Bewilligung durch den Stadtrat. Der kann das Bürgerbegehren für unzulässig erklären, wenn Frage und Begründung nicht eindeutig formuliert sind. Um einer Ablehnung vorzubeugen, legten die Initiatoren die Frage bei Rathaus-Geschäftsführer Franz Gehring vor. Zwar stellte der die Zulässigkeit der Fragestellung fest. Jedoch sei auch das "am Ende eine Entscheidung des Stadtrats".

Außerdem habe ihm die Begründung gefehlt, sagt Gehring: Die aber sei genauso Teil des Bürgerbegehrens und müsse ebenfalls eindeutig sein. Nur so könne das Begehren der Bürgerbegehrensatzung genügen. Die besagt, dass Unterschriftenlisten einer Fragestellung und einer Begründung zugeordnet werden können müssen, die inhaltlich bestimmt mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Befindet der Stadtrat, dass das Begehren zulässig ist, ohne aber der Forderung nachzugeben, kommt das Begehren in seiner Funktion als Antrag auf einen Bürgerentscheid zum Tragen.

Seit es die Satzung gibt, haben die Wolfratshauser laut Gehring erst zweimal davon Gebrauch gemacht. Zuletzt sprachen sie sich 2010 in einem Bürgerentscheid gegen eine Schrankenlösung für die geplante S 7-Verlängerung aus, im Jahr 2003 scheiterte ein Bürgerentscheid für die Erhaltung des Kindergartens am Hammerschmiedweg an der zu geringen Anzahl von Unterzeichnern. Das dritte Bürgerbegehren der Wolfratshauser Stadtgeschichte ist nun das für die Hallenbad-Beteiligung: Als Begründung wird darin angegeben, dass das Hallenbad mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sei, es Trainingsmöglichkeiten für Rettungstaucher biete, qualifizierten Schwimmunterricht ermögliche und ein attraktives Bad zu tragbaren Kosten für den städtischen Haushalt liefere.

Hanna-Necker rechnet sich gute Chancen aus. Schon im Vorfeld hat die zweifache Mutter überprüft, wie viele Mitbürger sich eine Beteiligung wünschen. Im Herbst sammelte sie in dreieinhalb Wochen 1200 Unterschriften für das Nordbad. Da die Fragestellung jedoch nach Ansicht der Stadt nicht eindeutig interpretiert werden konnte, galt sie als Bürgerbegehren für unzulässig. Nun sorgt die neue Unterschriftenaktion für Verwirrung, sagt Hanna-Necker nach der ersten Sammelaktion am Wochenende auf dem Wolfratshauser Weihnachtsmarkt: "Viele, die schon unterschrieben hatten, sagen jetzt: Ich muss nicht unterschreiben, ich habe ja schon."

Die bei der informellen Unterschriftenaktion gesammelten Stimmen fließen jedoch nicht in das Bürgerbegehren: Wollen die bisherigen Unterzeichner, dass ihre Unterschrift gilt, müssen sie das Begehren erneut unterschreiben. Gelegenheit dazu sollen Bürger auch in Läden und Arztpraxen bekommen: Die Initiatoren rufen deren Besitzer dazu auf, Listen auszulegen. Auch Elternbeiräte von Schulen werden um Unterstützung gebeten.

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