Amtsgericht:Faustschlag unter Alkoholeinfluss

Bierseliger Abend mit blutigem Ausgang: Ein auf Konflikt gebürsteter 20-Jähriger aus dem Südlandkreis geht auf einen Miesbacher los. Das büßt er jetzt mit Sozialstunden und Freizeitarrest

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Wer feiert, trinkt oft gerne Alkohol. So hatte ein damals 20-Jähriger aus dem Südlandkreis mindestens einen Liter Bier getrunken, als er mit einem 19-jährigen Miesbacher im Vorjahr auf dem Holzkirchner Frühlingsfest aneinandergeriet. Der junge Mann soll den Miesbacher weggeschubst und mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er hörte offenbar auch nicht auf, als der Angegriffene einen leichten Asthmaanfall bekam und umkippte. Er brach sich die Elle und zog sich Hämatome im Gesicht zu. Wegen der Vorwürfe musste sich der junge Mann aus dem Südlandkreis am Dienstag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.

Vor Gericht stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. "Fast jeder Satz ist nicht korrekt. Es ist unfassbar, was die zwei Jungs sich denken", sagte er. Seiner Darstellung nach waren der Miesbacher und dessen Freund aggressiv und auf Konflikt aus gewesen. Sie hätten am 30. Mai 2014 in der Warteschlange vor dem Bierzelt gestanden und ihn beleidigt.

Als sich die beiden wenig später auf dem Festzeltgelände nochmals begegneten, sei es zu der sekundenlangen Schlägerei gekommen. Er habe den Miesbacher an der Brust gepackt. Dann habe dieser zuerst zugeschlagen, wogegen er sich gewehrt habe. Der Angeklagte sei ihm schon in der Warteschlange aufgefallen, sagte dagegen ein 32-jähriger Sicherheitsmitarbeiter. Dieser habe geschubst und gepöbelt. Bei der Schlägerei wenig später habe er gesehen, wie sich der Angeklagte über sein Opfer gebeugt habe. Er sei äußerst renitent gewesen und habe wüste Beleidigungen ausgestoßen. Man habe ihm die Hände auf den Rücken binden und ihn festhalten müssen, bis die Polizei eintraf. Das schilderte auch der Freund so.

Er sei weggeschubst worden und die Situation sei eskaliert, sagte der Miesbacher. Er habe sich gar nicht richtig wehren können, weil er kaum Luft bekommen habe und ihm schwarz vor Augen geworden sei.

Die Staatsanwältin fand die Aussage des Angeklagten wirr. Aus ihrer Sicht hätten der Misebacher, sein Freund und der Sicherheitsmitarbeiter sehr präzise und glaubhaft ausgesagt. Die Aussage eines weiteren Zeugen, der gesehen haben will, wie der Miesbacher zuerst zuschlug, erschien ihr wenig glaubhaft, zumal er diesen vor der Tat gar nicht näher kannte und erst danach kontaktierte. Der Angeklagte zeigte wenig Reue. Es sei das Allerletzte, dass er angezeigt worden sei, sagte er. Nach kurzem Stocken schob er einen Entschuldigungssatz nach. Der Richter bewertete dies als negativ. Er verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Er muss 64 Sozialstunden ableisten, ein Wochenende im Freizeitarrest verbringen und einen Arzt konsultieren.

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