Wolfratshausen:Drogen statt Alkohol

Letzte Bewährung für einen Mann zwischen zwei Süchten

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Jahrelang hat der 32-jährige Angeklagte wechselweise Alkohol und Drogen konsumiert. 2012 wurde er bereits wegen Diebstahl und 2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft soll der Wolfratshauser zwischen 2012 und März 2014 schwunghaft mit Kokain, zumeist aber mit Marihuana in geringen Gramm-Mengen gehandelt haben. Zudem fand die Kriminalpolizei bei einer Hausdurchsuchung ein Butterflymesser und ein Springmesser, deren Besitz nicht erlaubt ist. Deswegen musste sich der Wolfratshauser am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

In der Verhandlung räumte der junge Mann alle Vorwürfe sofort ein. Er habe von 2013 an die Betäubungsmittel als Ersatzdroge für seinen Alkoholkonsum genommen. Damals hatte er sich binnen eines Jahres mehr als 100 Mal vergeblich um eine Arbeitsstelle beworben. Die Situation sei ihm einfach zu viel geworden, sagte der Angeklagte, der keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Im März des Vorjahres fand er allerdings eine Stelle als Staplerfahrer, die bis 2016 befristet ist. Seitdem nehme er keine Drogen mehr. Zudem habe er seit Ende 2012 keinen Alkohol mehr getrunken. Im vergangenen März schloss er eine rund eineinhalbjährige ambulante Alkoholentwöhnungstherapie ab. Vor Gericht legte er einen aktuellen, negativen Drogentest vor.

Die Kriminalpolizei Weilheim hatte Ende 2013 in einem anderen Fall die Telefone der Verdächtigen überwacht. So war sie auf die Handynummer des Angeklagten gestoßen. Ende März 2014 hatten die Kriminalbeamten sein Zimmer in der elterlichen Wohnung durchsucht und dort zwar keine Drogen, aber die Messer gefunden.

Der Bewährungshelfer zeigte sich sprachlos, dass der Angeklagte ihm nichts über seine Drogenprobleme erzählt habe. Doch dank dessen Arbeitssituation und der Therapiebemühungen sah er eine günstige Entwicklung. Dies bewertete auch Richter Helmut Berger positiv. Er verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Eine dritte Bewährung spreche er nur ausnahmsweise aus, um die Entwicklung seit März 2014 nicht zu zerstören, sagte er. Zudem muss der Verurteilte 1500 Euro an die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zahlen.

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