Wolfratshausen:Der Schlag, der in Gefängnis führt

Gericht verhängt Jugendstrafe gegen mehrfachen Rückfalltäter.

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Ein Satz ist in der Gerichtsverhandlung am Dienstag gleich mehrfach gefallen: Die Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte immer wieder rückfällig geworden sei, suche ihresgleichen. Deshalb sah das Schöffengericht auch keine andere Möglichkeit mehr, als den Angeklagten Murat G. (Name geändert, Anm. d. Red.) wegen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwölf Monaten zu verurteilen - ohne Bewährung.

Dem 21-jährigen Wolfratshauser war zur Last gelegt, 2014 vor der Diskothek Turm einen Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Dabei habe das Opfer nicht nur eine blutige Lippe davongetragen, sondern auch einen Zahn verloren. Den Schlag räumte der Angeklagte bei der Verhandlung ein. Nur beim Anlass gingen die Angaben von Opfer und Täter auseinander. Doch wesentlich schwerer wog, dass der Angeklagte beileibe kein Unbekannter vor Gericht war: Gleich drei Einträge hat der 21-jährige Deutsch-Türke bereits im Zentralregister gesammelt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Zudem sei noch ein weiteres Verfahren anhängig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Gerade einmal zwei Tage nach seiner letzten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er seine damalige Freundin geschlagen hatte, war es zu dem Faustschlag vor der Diskothek gekommen. Sein Verteidiger argumentierte zwar, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt mit Drogen, explizit mit Kokain, zu tun hatte. Doch nach einem viermonatigem Aufenthalt in die Türkei sei er clean. Zudem arbeite er derzeit zuverlässig in einer Catering-Firma und versuche sein Leben in den Griff zu kriegen. Diese positive Entwicklung dürfe durch das Urteil nicht gestört werden. Die Jugendgerichtshilfe wie auch der Bewährungshelfer aber sahen Murat G. anders: Alles, was sich für das jetzige Verfahren strafmildernd hätte auswirken können, etwa ein Anti-Aggressionstraining oder ein regelmäßiges Drogen-Screening, habe Murat G. nicht absolviert. Vordergründig erwecke er zwar den Eindruck, einsichtig zu sein. Doch das seien in der Vergangenheit stets bloß Lippenbekenntnisse gewesen.

Dem Eindruck schlossen sich die Schöffen an. Richter Urs Wäckerlin begründete das Urteil mit der offenen Bewährung, unter der Murat G. erneut straffällig geworden war. Auch könne der bisherige Bewährungsverlauf das negative Bild nicht umstoßen. Murat G. habe wiederholt Zusagen gemacht, die er dann nicht umsetzte. "Das alles ist eindeutig zu wenig, um die Strafe nochmals zur Bewährung auszusetzen", schloss Wäckerlin.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: