Wolfratshausen:Bewährungsstrafe als Chance

Richter Helmut Berger verurteilt 35 Jahre alte Geretsriederin und ordnet eine Therapie an

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Eine 35-jährige Geretsriederin hat ihrer Schwester vorgeworfen, ihre Kinder nicht ausreichend zu ernähren und zu isolieren. Darüber informierte sie das Tölzer Jugendamt telefonisch und wiederholte die Vorwürfe in einer Familiengerichtsverhandlung. Weil sie ihren geschiedenen Mann zur Rede stellen wollte, passte sie ihn mit dem Auto auf der Bundesstraße 11 zwischen Benediktbeuern und Kochel am See ab. Sie parkte mit dessen Auto am Straßenrand und wartete bis er mit seinem Lastwagen auf der Arbeitstour vorbeikam. Sie fuhr ihm entgegen, wechselte in die Gegenfahrbahn auf seine Straßenseite. Beide Fahrzeuge prallten mit niedriger Geschwindigkeit aufeinander. Deswegen musste sie sich am Mittwoch vor dem Wolfratshauser Schöffengericht verantworten.

Laut psychiatrischem Gutachter leidet die seit sechs Jahren arbeitslose Einzelhandelskauffrau an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie neige zu Streitereien und könne ihre Impulse nicht kontrollieren, sagte der Gutachter vor Gericht. Ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei nicht eingeschränkt. Momentan sei nicht gerechtfertigt, die Frau in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Allerdings liege ein Grenzfall vor, sagte der psychiatrische Gutachter.

Die Geretsriederin war von 1999 bis 2006 mit ihrem heute 42 Jahre alten Mann verheiratet. Sie haben zwei Kinder, von denen je eines beim Vater und bei der Mutter lebt. Weiterhin bestehen Auseinandersetzungen, unter anderem über das Sorgerecht. Am 25. Oktober 2012 hatte die Einzelhandelskauffrau vergeblich versucht, ihren Mann telefonisch zur Rede zu stellen. Da sie die Arbeitsroute des Lastkraftwagenfahrers kannte, beschloss sie diesen mit dem Auto abzupassen. Dafür benutzte sie das Auto ihre Ex-Ehemanns, für das sie einen zweiten Schlüssel besaß. Sie sei ohne Brille gefahren, sagte die kurzsichtige Geretsriederin. Sie habe den Lastwagen zum Stehen bringen wollen, zog nach links in die Gegenfahrbahn, wo eine Parkmöglichkeit gewesen sei. Doch dann sei alles zu spät gewesen.

Sie hätte sein Auto bewusst zerstören wollen, an dem ihm viel gelegen sei, sagte ihr früherer Mann. 50 Meter vor seinem Laster sei seine geschiedene Frau auf seine Straßenfahrbahnseite eingeschwenkt, sagte der Penzberger. Er habe gebremst und den Laster fast zum Stehen gebracht. Sie habe auch gebremst, sei aber mit etwa 20 bis 25 Stundenkilometern in seinen Laster gefahren. Letztlich stützte auch der Unfallsachverständige diese Angaben.

Weiterhin hatte die Geretsriederin am 11. September 2013 das Tölzer Jugendamt anonym angerufen. Der Vorwurf: Ihre Schwester, zu der kein Kontakt besteht, schädige ihre Kinder. Noch am selben Tag suchten zwei Jugendamtsvertreter die Familie auf. Anhaltspunkte für die Anschuldigungen hätten sie nicht gefunden. Die Kinder seien im Gegenteil sogar gut genährt gewesen, sagte einer der Sozialpädagogen vor Gericht. Für ihn lag der Verdacht nahe, dass das Jugendamt instrumentalisiert werden sollte. Bereits am 12. September 2013 wiederholte die Angeklagte ihre Vorwürfe in einer Familienstreitsache mit ihrer Schwester vor Gericht.

Die Angeklagte hätte schon immer gewusst, Dinge anders darzustellen, als sie wirklich sind, sagte ihre Schwester aus. Sie habe beleidigende SMS geschrieben. Gegen die Angeklagte hatte sie ein Antrag auf Gewaltschutz gestellt.

Die Angeklagte war bereits zu Bewährungsstrafen wegen Verleumdung und Beleidigung verurteilt worden. Ihr Bewährungshelfer schilderte impulsive Stimmungsschwankungen. Es sei aber auffällig, dass sie ihr Leben und das ihrer Tochter sehr gut organisiere.

Richter Helmut Berger verurteilte die Geretsriederin wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Verleumdung und falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Einsperren sei der falsche Weg, sie brauche Therapie, sagte er. Eine solche wies er an. Außerdem solle sie weiter zur Caritas-Suchtberatung Kontakt halten. Die Bewährung sei eine Chance, die sie nutzen solle, sagte der Richter.

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