Wolfratshausen:Autokauf auf italienisch

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Amtsgericht verurteilt Geretsrieder wegen Hehlerei

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die mehr als seltsamen Umstände seines Autokaufs haben einen Geretsrieder offenbar kaum irritiert. "Soweit habe ich nicht gedacht", antwortete der 49-jährige Metallgießer dem Staatsanwalts, der sich fragte, ob dem Angeklagten die Umstände nicht komisch vorgekommen seien. Die erinnerten nämlich eher an einen alten Mafiafilm. Die Folge: Der Geretsrieder musste sich am Mittwoch wegen Hehlerei vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Denn das Auto, das er in Italien kaufte, war dort, wie sich später herausstellte, zur Fahndung ausgeschrieben. Weil der Angeklagte nicht ausreichend Deutsch sprach, brauchte er einen Dolmetscher.

Der Angeklagte hatte im Internet nach einem neuen Auto gesucht. Im Vorjahr wurde er über eine Suchmaschine bei einem Verkäufer im süditalienischen Neapel fündig. Dieser bot ihm einen nur ein paar Monate alten Audi A 4 mit lediglich rund 1800 Kilometern auf dem Tacho für einen Bruttopreis von 18 000 Euro an. Schließlich verständigten sie sich auf einen Kaufpreis von 13 000 Euro ohne Mehrwertsteuer in bar. Der Angeklagte packte diese Summe in eine Tasche und fuhr mit dem Zug Mitte November nach Neapel. Am Bahnhof holte ihn ein Mittelsmann des Verkäufers ab, der nur Italienisch sprach. Sie verständigten sich laut Angeklagtem wohl über den Verkäufer, der Deutsch sprechen konnte und abwechselnd mit ihnen telefonierte.

Gemeinsam fuhren sie in einen Hinterhof, den ein Schild als Parkplatz auswies. Der Mittelsmann händigte dem Angeklagten gegen Bargeldzahlung den deutschen Kaufvertrag und alle Fahrzeugpapiere in Italienisch aus. Ob er nicht habe wissen wollen, was drin stehe, fragte Richter Helmut Berger. Er habe dem Mittelsmann vertraut, sagte der Geretsrieder.

Schließlich wollte der Angeklagte das Auto am Tölzer Landratsamt umschreiben lassen. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in Italien zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Es handelte sich um ein Leasing-Fahrzeug, das ursprünglich auf eine Firma mit Sitz unter anderem in Rom zugelassen war, wie die Polizei herausfand. Laut bayerischem Landeskriminalamt waren die Fahrzeugpapiere zwar originale Blankodokumente, aber nicht von offizieller Seite ausgefüllt, also gefälscht. Wie das Leasing-Auto in den Besitz des Verkäufers gekommen war, ließ sich bis jetzt nicht feststellen.

Er hätte wissen müssen, dass das Auto aus einer rechtswidrigen Straftat stamme, sagte der Staatsanwalt. Noch dazu, weil das Auto so billig zu haben gewesen sei. Laut Polizei sind vergleichbare Autos doppelt so viel wert, also 26 000 Euro. Deshalb sah er den Fall der Hehlerei gegeben. Seinem Mandanten sei nichts vorzuwerfen, im Internet gebe es solche Schnäppchen, erwiderte der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch. Warum der Angeklagte nicht einmal das Serviceheft des Fahrzeuges vor dem Kauf sehen wollte, fragte sich der Richter. Er verurteilte den Geretsrieder wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 40 Euro. Das Auto, dass der Angeklagte in Neapel erworben hat, wird eingezogen.

© SZ vom 02.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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