Wellenbad:Bürgerinitiative hält an Klage fest

Anwalt Markus Fürst weist Spekulationen zurück

Die Bürgerinitiative (BI), die den Abriss des Wellenbads verhindern möchte, denkt nicht daran, ihre Klage zurückzuziehen. Diesen Eindruck konnte bekommen, wer die Ausführungen von Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) in der Sitzung des Verwaltungsrats der Stadtwerke hörte.

Die BI um Wolfgang Kling hatte die Penzberger bei einem Bürgerentscheid befragen wollen, ob sie einen Schwimmbad-Neubau oder eine Sanierung des Wellebads favorisieren. Der Stadtrat hatte den Entscheid als nicht zulässig abgelehnt, woraufhin die BI Klage einreichte.

Zehentner zitierte nun aus einem Schreiben des Verwaltungsgerichts München an den Anwalt der BI. Darin bittet das Gericht Rechtsanwalt Markus Fürst um eine weitere Klage-Begründung bis 15. Dezember. Und fragt nach, ob an der Klage festgehalten werde.

"Das ist eine wichtige Botschaft", sagte Zehetner. Sie wertet dieses Schreiben offenkundig als Indiz dafür, dass die Klage nicht erfolgreich sein wird. Fürst kontert: Die Bürgermeisterin habe wohl in Rechtskunde nicht gut aufgepasst. Dieses Schreiben sei eine reine Formalie. Eine weitere Begründung der Kläger sei dem Gericht angekündigt worden und werde innerhalb der Frist erfolgen. "Denn an guten und überzeugenden Argumenten für die Zulässigkeit der Klage herrscht wahrlich kein Mangel", sagt der Jurist. Ferner habe sich das Gericht in dem Brief vom 14. November 2017 nicht inhaltlich zur Klage geäußert. Die Frage nach der Aufrechterhaltung werde gestellt, da sich Kommunen und Initiatoren von Bürgerbegehren oftmals doch außergerichtlich einigen würden - also Bürgerentscheide zugelassen würden. Fürst rechnet damit, dass es in etwa vier bis sechs Monaten zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Ob bei diesem Termin schon ein Urteil fallen werde, könne er nicht sagen.

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