Wahl in Dietramszell:Das Landratsamt spricht ein Machtwort

Die Kreisbehörde überprüft alle 2750 Stimmzettel der Bürgermeisterwahl in Dietramszell und bestätigt Leni Gröbmaiers Sieg

Von Petra Schneider undalexandra vecchiato

Trotz Anordnung der Rechtsaufsicht hat es der gemeindliche Wahlausschuss in Dietramszell zum zweiten Mal abgelehnt, das Ergebnis der Bürgermeisterwahl per Beschluss zu bestätigen und stattdessen eine öffentliche Nachzählung aller Stimmen gefordert. Die Begründung: In einigen Wahllokalen seien die Stimmen nur einmal ausgezählt worden. Das wiederum sieht das Tölzer Landratsamt anders. Wie Landrat Josef Niedermaier auf Nachfrage bestätigte, seien am Dienstag alle Stimmzettel im Landratsamt nachgeprüft worden. Es habe keine Unstimmigkeiten gegeben. Damit werde die Entscheidung des Wahlausschusses ersetzt und das amtliche Ergebnis bestätigt. Bürgermeisterin Leni Gröbmaier bleibt Bürgermeisterin in Dietramszell - auch wenn sie nur zwei Stimmen Vorsprung zu ihrem Herausforderer Michael Häsch hat.

Laut Paragraf 81 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sei eine zweimalige Zählung vorgeschrieben, sagte Maria Puscher vom Wahlausschuss. Dort heißt es: "Anschließend ermitteln zwei Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters unabhängig voneinander durch Zählen der nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen Stimmzettel die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen." Wie CSU-Gemeinderätin Traudi Fröstl der SZ sagte, habe am Wahltag ein "ziemliches Durcheinander" geherrscht. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer hätten lediglich eine eineinhalbstündige Schulung erhalten. "Da kann natürlich schon etwas passieren."

Gezählt hätten dann zwei Beisitzer, unabhängig voneinander, aber jeweils nur einmal. Sie habe das Protokoll für den Wahlleiter dennoch unterschrieben. "Nach so einem langen und anstrengenden Tag würde man alles unterschreiben." Gemeindewahlleiter Andreas Haindl berief sich am Montag erneut auf Paragraf 19 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes: Es gebe keinen Anlass für eine Nachzählung. Dass in Wahlbezirken nur einmal gezählt worden sein soll, bezeichnete Haindl als "Mutmaßungen". Ihm hätten die unterschriebenen Protokolle der Wahlvorsteher vorgelegen. "Und nach denen ist alles richtig gemacht worden."

Vor zwei Wochen hatte der Wahlausschuss die Feststellung des Wahlergebnisses schon einmal mit der Begründung verweigert, die Zahl der ungültigen Stimmen sei zu hoch. Die Rechtsaufsicht hatte eine Überprüfung vorgenommen und angeordnet, dass das Wahlergebnis nun bis zum 3. April beschlossen werden muss. Verdachtsmomente genügten nicht, ein Wahlergebnis für ungültig zu erklären, sei der Rechtsaufsicht vorbehalten. Falls die Gemeinde sich weiter weigere, werde die Rechtsaufsicht das Wahlergebnis beschließen, um zu gewährleisten, dass bis 1. Mai eine Verwaltung gebildet werden könne.

Der Ausschuss lehnte den Beschluss mit drei zu zwei Stimmen dennoch ab. Dagegen stimmten die von CSU (Georg Häsch), Freien Wählern (Georg Rieger) und Grünen (Maria Puscher) benannten Mitglieder. Dafür votierten Wahlleiter Andreas Haindl und der Vertreter der Bürgerliste, Johann Maier. Auch wenn sich am Wahltag der unterlegene CSU-Kandidat Häsch und Wahlsiegerin Gröbmaier (BLD) für eine Nachzählung ausgesprochen hatten, scheint die Diskussion zunehmend eine politische Färbung zu erhalten. Auch im Wahlkampf hatten sich CSU, Freie Wähler und Grüne gegen Gröbmaier verbündet.

Puscher widersprach: Sie habe nicht als Vertreterin der Grünen so abgestimmt, sondern als Bürgerin, der es um die Sache gehe. Weiterhin besteht offenbar die Sorge, dass ohne komplette Nachzählung nicht alle Zweifel ausgeräumt werden.

Landrat Niedermaier erklärte, dass der Wahlausschuss eine "grobe Rechtswidrigkeit" begehen würde, wenn er das Ergebnis nicht endlich anerkenne. "Damit spricht der Wahlausschuss ja allen Wahlhelfern das Misstrauen aus." Das Landratsamt werde nun die Entscheidung der Dietramszeller ersetzen und einen entsprechenden Bescheid erlassen.

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