Vor Gericht:Bei riskantem Überholen touchiert: Geldstrafe

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Von Benjamin Engel, Königsdorf

Anfangs bestreitet der angeklagte Lastwagenfahrer, die Karambolage mit einem Auto im Juli 2017 mitbekommen zu haben. Er habe weder eine Berührung gehört noch etwas im Außenspiegel gesehen, behauptet der 52-jährige Geretsrieder am Wolfratshauser Amtsgericht. Auf der Bundesstraße 11 bei Schönrain hatte der Kraftfahrer den Wagen eines 56-jährigen Ohlstadters überholt. Als Gegenverkehr kam, scherte er nach rechts ein. Mit dem rechten Hinterreifen soll er dabei das Auto an der linken Seite touchiert haben. Dessen Fahrer konnte anhalten und blieb unverletzt. Der Lastwagenfahrer fuhr weiter, doch ein 71-jähriger Rentner, der in der Kolonne weiter hinten fuhr, hatte den Unfall beobachtet. Er notierte sich das Kennzeichen des Lasters.

Nach den Zeugenaussagen der Autofahrer nimmt der Mann den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptiert die Geldstrafe wegen Straßenverkehrsgefährdung in Höhe von 2800 Euro. Ein Urteil braucht es nicht mehr. Noch im Sitzungssaal gibt der Angeklagte seinen Führerschein ab - drei Monate Fahrverbot. Er erklärt dennoch, er erinnere sich an den Vorfall anders als die Zeugen. So habe der Autofahrer, nachdem er den Laster überholt hatte, auf Tempo 45 abgebremst. Deshalb habe er vorbeigezogen. Warum der Geretsrieder auf dem kurzen Weg nach Bad Heilbrunn überhaupt überholt habe, könne er nicht nachvollziehen, sagt Amtsrichter Helmut Berger.

Der Ohlstadter schildert, der Laster sei plötzlich neben ihm gefahren. Ein Wohnmobil sei entgegengekommen. Der Laster sei eingeschert und habe seinem Auto einen Schlag versetzt. Er habe es zum Stehen gebracht. Der 71-jährige Zeuge berichtet, der Laster habe an einer kurvigen Stelle überholt. Für den Sachverständigen passten die Schäden am Auto zu den Schilderungen. Der Angeklagte habe den Unfall mit Hilfe des Außenspiegels, aber nicht akustisch bemerken können. Am Landgericht München steht im Februar ein Zivilprozess an.

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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