Vom Amtsgericht verurteilt:Mehr Glück als Promille

Zimmerer fährt betrunken gegen Baum und verletzt sich kaum

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der Richter sagte, der junge Mann habe großes Glück gehabt: Ein 23-jähriger Dietramszeller war Ende Juli mit dem Auto frühmorgens betrunken auf einer kurvigen Waldstraße von Bad Tölz nach Dietramszell gefahren. Er schlief ein und krachte gegen einen Baum. Sein Wagen hatte nur noch Schrottwert. Er selbst blieb weitgehend unverletzt. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr musste er sich nun vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Seinen Führerschein muss er für weitere sechs Monate abgeben. Erst dann kann er eine neue Fahrgenehmigung beantragen.

Der gelernte Zimmerer räumte alles ein. Es sei, wie es sei, sagte er trocken. Er sei eben überzeugt gewesen, betrunken - rund eine Stunde nach dem Unfall hatte er 0,65 Promille Alkohol im Blut - noch nach Hause fahren zu müssen. Der junge Mann hatte den Tag zuvor auf dem Musikfestival "Summer Village" in der Kreisstadt Bad Tölz verbracht. Dort habe er die ganze Zeit getrunken. Rund zehn Bier und ein paar Longdrinks dürften es schon gewesen sein, sagte er.

Der Zimmerer fuhr fort: Er habe schon einige Zeit vor seiner Heimfahrt keine Alkoholika mehr getrunken. Gegen Ende des Festivals habe er sich wieder ganz gut gefühlt. Er sei auf der Staatsstraße von Bad Tölz über Ellbach nach Dietramszell gefahren. Plötzlich sei er eingeschlafen und mit dem Wagen gegen einen Baum geknallt. Er sei mit ein paar Kratzern am Arm davon gekommen. Der junge Mann bekannte selbst, unglaubliches Glück gehabt zu haben.

Das sah die Staatsanwältin genauso. Sie werte positiv, dass der Mann alles eingeräumt habe. Sie forderte, ihn zu einer Geldstrafe von2250 Euro zu verurteilen. Er solle den Führerschein für sieben Monate abgeben.

Richter Helmut Berger erklärte, dass viel mehr hätte passieren können. Auf einem Unfallbild sei zu sehen, dass das Auto an dem Baum "klebe". Der Fahrer könne froh sein, dass kein Auto entgegengekommen sei. Dieser sei wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr schuldig und müsse 1750 Euro Geldstrafe zahlen. Sein sichergestellter Führerschein bleibe noch ein halbes Jahr eingezogen.

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