Urteil des Verwaltungsgerichts:Niederlage für Niedermaier

Urteil des Verwaltungsgerichts: Die Häuser der früheren Wiedemann-Kurklinik stehen seit Jahren leer. Im neu geplanten Seniorenwohnstift sollen Teile integriert werden.

Die Häuser der früheren Wiedemann-Kurklinik stehen seit Jahren leer. Im neu geplanten Seniorenwohnstift sollen Teile integriert werden.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Der Landrat darf nicht mehr sagen, dass Anwälte "die Leute mit Halbwissen an der Nase herumführen"

Von Benjamin Engel, Münsing

Landrat Josef Niedermaier (FW) hat eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht München einstecken müssen: In der Diskussion um das umstrittene Seniorenwohnstift in Ambach hatte er Gustav Neumeister, Rechtsanwalt und Beirat im Ostuferschutzverband (OSV), Ende Mai 2017 scharf angegriffen. Der Landrat hatte bestritten, dass es sich um Außenbereich handele. Dann fiel der entscheidende Satz, den er nach einem rechtskräftigen Urteil nicht mehr wiederholen darf. Er mache immer wieder die Erfahrung, dass Anwälte "die Leute mit Halbwissen an der Nase herumführen." Wegen dieser Aussage zog Neumeister vor Gericht und bekam Recht.

Zu dem Vorgang möchte sich Landrat Niedermaier nicht weiter äußern. "Durch die Gerichtsentscheidung ist die Angelegenheit abschließend geregelt", heißt es aus dem Landratsamt. Inzwischen hat das Tölzer Kreisbauamt klargestellt, dass das frühere Wiedemann-Grundstück in Ambach tatsächlich im Außenbereich liegt. Dort dürfen nur in Ausnahmefällen Gebäude errichtet werden. Trotzdem hatte die Kreisbehörde argumentiert, dass durch einen Vorbescheid für ein Gesundheitszentrum und den Bestandsschutz der existierenden Gebäude Baurecht besteht. Das hatte Neumeister explizit für eine geplante Senioren-Wohnanlage im Außenbereich bezweifelt.

Schon im Dezember hat das Verwaltungsgericht München laut Neumeister eine einstweilige Anordnung gegen den Tölzer Landrat erlassen. Die Behauptung, er "führe mit Halbwissen die Leute an der Nase herum", habe das Gericht als nicht gerechtfertigten Angriff auf seine persönliche und berufliche Ehre gewertet, schreibt der OSV-Beirat.

Der Zwist um die Außenbereichsfrage ist für Neumeister klar entschieden. "Fehlendes Wissen lag also nicht bei mir vor", schreibt er. Einem juristischen Laien könne man es nachsehen, wenn er "Innenbereich" und "Außenbereich" nicht immer auseinanderhalten könne. "Eine Entschuldigung wäre aber angebracht, wenn man andere grundlos in ihrer persönlichen und beruflichen Ehre verletzt", beendet Neumeister seine Pressemitteilung.

Auf dem früheren Wiedemann-Kurklinik-Areal will das "Kuratorium Wohnen im Alter" (KWA) die Seniorenwohnanlage errichten. In den nächsten Monaten soll eine Fachfirma die seit Jahren leer stehenden Gebäude ausräumen. Das hat das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching kürzlich angekündigt. Verbliebenes Mobiliar und Geräte sollen abgebaut, die Materialien auf dem Grundstück getrennt und zur Entsorgung abtransportiert werden. Das KWA weist darauf hin, dass Unbefugte das Areal nicht betreten dürften. Ein Architektenwettbewerb für den Neubau wird folgen. Daran beteiligen sollen sich vier Büros, etwa das des Südtirolers Matteo Thun und des Berliner Architekten Eckhard Feddersen. Die Gemeinde hat zwei Büros angefragt.

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