Streit um Gabriel-von-Seidl-Weg:Hotel-Gegner ziehen vor Gericht

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Tölzer Initiative reicht Klage gegen den Beschluss des Stadtrats ein, der ein Bürgerbegehren zum Bauprojekt der Firma Arcus für unzulässig erklärt hat.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Die Gegner des Hotelprojekts an der Arzbacher Straße reichen Klage gegen den Beschluss des Tölzer Stadtrats ein, der das von ihnen angestrebte Bürgerbegehren im Juni für unzulässig erklärt hat. Dies erklärt Franz Mettal, Sprecher der Bürgerinitiative "Arzbacher Straße". Der Stadtrat hatte das Begehren aus einem einzigen Grund abgelehnt: In der Begründung der Initiatoren stand unter anderem zu lesen, dass der Gabriel-von-Seidl-Weg mit seinem wertvollen Baumbestand den geplanten Neubauten auf dem Areal weichen müsse. Das sei eine falsche Tatsachenbehauptung und führe den Bürger bei der Abstimmung in die Irre, hieß es. Dem widerspricht die Bürgerinitiative: Dabei handle es sich "nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine wertende Meinungsäußerung", betont Mettal. "Diese ist zudem nicht unrichtig oder irreführend."

2209 gültige Unterschriften hatte die Initiative, die vor allem aus Anwohnern besteht, gegen das Vorhaben an der Arzbacher Straße gesammelt. Dort möchte die österreichische Firma Arcus ein Hotel mit circa 300 Betten, Restaurant und Konferenzraum errichten, querfinanziert über fünf neue Wohnblocks auf dem Gelände. Außerdem soll ein vierstöckiges Fitness-Studio entstehen. Anders als in einer ersten Skizze des Investors vom Jahr 2015, als auch noch von zwei Hotels die Rede war, soll das Haus keine Sterne-Klassifizierung mehr haben. Das Bauprojekt ist wie das von der Stadt geplante Spa "Natura Tölz" ein wesentlicher Bestandteil der "Neuen Tölzer Hotelkultur". Mit diesem vor sechs Jahren präsentierten Konzept will sich die ehemalige Kurstadt auf dem veränderten Gesundheitsmarkt neu positionieren.

Im Streit um den Gabriel-von-Seidl-Weg verweist die Bürgerinitiative nun auf eine Folie zu dem Bauprojekt, die das vorgesehene Höhenprofil der neuen Gebäude im Vergleich zur Höhe der Alleebäume zeigt. "Aus der Präsentation wird deutlich, dass die Tiefgarage teilweise unter dem Gabriel-von-Seidl-Weg geplant ist", erklärt Mettal. Der künftig ausgebaute Weg sei in diesem Abschnitt auch deutlich breiter dargestellt, als er derzeit sei. Die Verbreiterung auf zwei Meter - mal als "Aufwertung", mal als "Überplanung" bezeichnet - habe Arcus-Geschäftsführer Manuel Geiger damit begründet, dass der Weg die zentrale Achse des Projekts darstelle. Die Nachfrage, ob der Gabriel-von-Seidl-Weg somit in seiner jetzigen Form weichen müsse, sei von Investor Geiger ebenso bejaht worden wie von Architekt Oliver Hofmeister, erzählt Mettal.

Den Gang vor das Verwaltungsgericht München sieht der Sprecher auch als "eine Art Anerkennung" für alle, die das Bürgerbegehren unterstützen. "Eine weite Bevölkerungsschicht aus allen Teilen unserer Stadt hat mit ihrer Unterschrift die Ablehnung dieses Projekts zum Ausdruck gebracht und uns den Rücken gestärkt", sagt Mettal. Mit einer Entscheidung des Gerichts werde nach Einschätzung des Rechtsanwalts, der die Bürgerinitiative vertrete, erst im Herbst nächsten Jahres zu rechnen sein. Die Verhandlungen zwischen Stadt und Investor sind wegen des jetzt geplanten Hotels ohnehin ins Stocken geraten.

© SZ vom 14.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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