Schäftlarn:Weniger Bedarf als andere

Lesezeit: 1 min

Der Ebenhauser Bahnhof hat wohl keine Priorität im Aufbauprogramm

Den barrierefreien Ausbau des Ebenhauser Bahnhofs wünschen sich in Schäftlarn alle. Dass er aber in das nächste Ausbauprogramm kommt, das von 2019 an gilt, ist eher unwahrscheinlich. Dabei hat die Gemeinde das Notwendige getan, um berücksichtigt zu werden. Nur steigen am Ebenhauser Bahnhof trotzdem weniger Menschen ein und aus als an anderen Haltepunkten, die ebenfalls nicht barrierefrei sind. Die kommen eher zum Zug, wie Kathrin Fändrich, Sprecherin des bayerischen Verkehrsministeriums, erklärt. Und für alle wird das Geld wohl nicht reichen.

Im Verkehrsministerium wird derzeit ein Konzept vorbereitet, wie Bayerns Bahnstationen vom Jahr 2019 an barrierefrei umgebaut werden sollen. Zunächst wird eine Prioritätenliste erstellt nach den Kriterien "Ein-/Aussteigerzahlen", "verkehrliche Knotenfunktion" und "besonderer Bedarf". Ein weiteres Kriterium ist der Abstand zum nächsten barrierefreien Bahnzustieg. Der Umfang des Programms hänge aber davon ab, wie viele Mittel zur Verfügung stehen werden. Unklar ist noch, welchen Anteil die Deutsche Bahn aus Bundesmitteln für den barrierefreien Ausbau einbringen kann. Hierzu laufen Fähndrich zufolge derzeit Verhandlungen und Abstimmungen mit der DB.

"Zu berücksichtigen ist auch, dass es in Bayern eine Vielzahl großer Bahnhöfe gibt, die barrierefrei ausgebaut werden müssen", erklärt Fändrich. Sie nennt den Knotenbahnhof Fürth oder in Oberbayern Freilassing und Kaufering. Diese Bahnhöfe haben laut Fändrich mehr als das zehnfache (Fürth) oder etwa das fünffache (Freilassing, Kaufering) Aufkommen des Bahnhofs Ebenhausen.

Konkretere Aussagen zur Berücksichtigung des S-Bahnhofs Ebenhausen sind aus dem Verkehrsministerium bis Mitte oder Ende Dezember zu erwarten. Beantragen kann man die Aufnahme in das Programm nicht, man kann sich aber dafür vormerken lassen. Das hat Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) Fändrich zufolge getan, indem er am 16. April dem Ministerpräsidenten Horst Seehofer schrieb. Die Staatskanzlei habe den Brief dann an die zuständige Oberste Baubehörde weitergeleitet.

Für die Finanzierung von Schieneninfrastruktur ist grundsätzlich der Bund zuständig. Der Freistaat beteiligt sich aber auch mit eigenen Mitteln für den barrierefreien Ausbau des Bahnnetzes.

© SZ vom 22.11.2016 / ihr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: