Schäftlarn:Verzögerte Behandlung

GU fordert, dass ein Antrag der Bürgerversammlung Gehör findet

Die Bundesstraße 11 zwischen der Hauptkreuzung in Hohenschäftlarn und dem nördlichen Ortsausgang soll neu gestaltet werden. Geplant ist, die Straße schmäler zu machen. Der gewonnene Raum soll dazu dienen, auf der Westseite einen Fußweg anzulegen, den auch Radfahrer nutzen können. Außerdem soll kurz vor dem Ortsende eine Stützmauer errichtet werden. Hans Hermann, früherer Gemeinderat der Gemeindeunion, hält die Planungen für zu teuer, vor allem bei der Mauer steht seiner Ansicht nach der Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den hohen Kosten.

Das hat Hermann bei der Bürgerversammlung am 10. November voriges Jahr auch so angesprochen. Sein Antrag, die Planungen noch einmal zu überarbeiten, wurde mit 15 zu drei Stimmen angenommen. Hermann fürchtet, dass die Anlieger um eine Umlage hohe Summen bezahlen müssen, wenn die Straße wie geplant umgebaut wird, weshalb er eine Anliegerversammlung einfordert.

Passiert ist bisher aber nichts, wie Maria Kötzner-Schmidt, Fraktionssprecherin der GU im Gemeinderat, bei der Sitzung am Mittwoch zum wiederholten Mal monierte. Eigentlich müssen nach der Gemeindeordnung Anträge, die bei der Bürgerversammlung beschlossen wurden, innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Diese Frist ist längst verstrichen. Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) entschuldigte sich am Mittwoch - das sei "versehentlich" geschehen.

Die GU hat nun einen Brief an Ruhdorfer geschrieben. Darin wird die Nichtbehandlung des Abtrags als "grober Verstoß gegen die Gemeindeordnung und als Missachtung eines von der Bürgerversammlung angenommenen Antrags" bezeichnet. Weiter wird Ruhdorfer aufgefordert, den Antrag auf die Tagesordnung der Juni-Sitzung zu setzen. Die Anliegerversammlung war verschoben worden, laut Hermann mit der Begründung, der Grunderwerb für eine Verkehrsinsel sei nicht abgeschlossen. Das hält Hermann für nicht stichhaltig. Das könne kein Hindernis sein, eine Anliegerversammlung abzuhalten, argumentiert er. Überdies werde den Bürgern empfohlen, bereits während der Bauleitplanung kostengünstigere Alternativen vorzuschlagen.

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