Reden wir über:Hilfe im Pflegefall

Peter Hackenberger, AOK Bad Tölz

Peter Hackenberger von der AOK erläutert neue Gesetzesregelungen.

(Foto: oh)

Peter Hackenberger von der AOK erläutert neue Gesetzesregelungen

interview Von Klaus Schieder

Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, ist das nicht nur für ihn selbst eine bittere Lebenserfahrung. Die neue Situation ist auch für die Angehörigen, die ihn pflegen, oftmals belastend - nicht zuletzt finanziell. Seit 1. Januar gilt das neue Pflegestärkungsgesetz, das einige Verbesserungen gebracht hat, ein zweites ist in Planung. Über die Neuerungen referierte Peter Hackenberger von der AOK Bad Tölz vor Kurzem bei einem Info-Abend im Landratsamt. Die SZ sprach mit ihm über die Gesetzesänderungen.

Haben Sie selbst in Ihrem Umfeld einen Angehörigen, der gepflegt werden muss?

Peter Hackenberger: Derzeit nicht. Mein Vater wurde von unserer Familie jedoch bis zu seinem Tode zu Hause gepflegt, und meine Tante lebte in einem Pflegeheim und ist dort versorgt worden.

Das neue Pflegestärkungsgesetz sieht etwas mehr Geld für häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel oder Kurzzeitpflege vor. Reichen die Verbesserungen aus, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden?

Das erste Pflegestärkungsgesetz ab Januar brachte finanzielle Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen mit sich, die auch notwendig sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde die Pflegeversicherung jedoch nicht als Vollversicherung konzipiert, die Pflegeleistungen werden über Beiträge finanziert. Aufgrund dieser Leistungsdeckelung gibt es sicherlich immer in irgendeiner Form Verbesserungswünsche. Dies wohl auch deshalb, weil häusliche Pflege in jedem Einzelfall unterschiedlich organisiert ist und deshalb auch den individuellen Belangen Rechnung getragen werden muss.

Was bietet da die AOK an?

Um für eventuelle künftige Eigenbelastungen vorzusorgen, bietet die AOK Bayern in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner, der Versicherungskammer Bayern, für unsere Versicherten spezielle Pflegezusatzversicherungen an. Zu weiteren Verbesserungen hat die Politik ja bereits das Versprechen abgegeben. Das Gesetzgebungsverfahren wurde schon in Gang gesetzt und soll mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz demnächst umgesetzt werden. Persönlich bin ich der Meinung, dass den Kranken- und Altenpflegern mehr Wertschätzung für ihre bestimmt nicht leichte Tätigkeit widerfahren sollte, sowohl in Form gesellschaftlicher Anerkennung, als auch in finanzieller Hinsicht.

Welche Neuerungen gibt es sonst noch?

Hier darf man zum Beispiel ansprechen, dass die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit einer ganzen, bzw. teilweisen Umwidmungsregelung versehen wurden. So kann man bestimmte, bisher im laufenden Kalenderjahr nicht verbrauchte Beträge einer Leistung für die jeweils andere Leistung verwenden. Vor dem 1. Januar ging dies leider noch nicht. Als weiteres Beispiel wurden die bisherigen Betreuungsleistungsansprüche in Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeweitet. Im Rahmen dieses Budgets können nun auch hauswirtschaftliche Leistungen von anerkannten Leistungsanbietern finanziert werden. Diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen (104 Euro monatlich) stehen nun jedem Pflegebedürftigen mit Pflegestufe zu.

Wie viele Pflegefälle hat die AOK in Bad Tölz derzeit zu bearbeiten?

In unserem Direktionsbereich, den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach, betreut unsere AOK-Pflegekasse derzeit 2490 Pflegebedürftige, circa 900 Versicherte erhalten Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Die Menschen werden immer älter und damit auch pflegebedürftiger. Wie bereitet sich die AOK auf diese Entwicklung vor?

Würde man sich jetzt erst darauf vorbereiten, so wäre man sicherlich schon zu spät dran. Vorhandene Strukturen müssen laufend beobachtet, weiterentwickelt und angepasst werden. Dies betrifft viele Bereiche, etwa das Vertragswesen bei Vergütungsverhandlungen, rechtzeitige Informationen über Medien und auch die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Bei der AOK Bayern gibt es 51 speziell qualifizierte Pflegeberater, die bei Bedarf den festgestellten Hilfebedarf auch zu Hause bei den Versicherten analysieren, individuelle Versorgungspläne für notwendige Sozialleistungen erstellen und deren Umsetzung begleiten, um den Betroffenen ein Verbleiben in ihrem Zuhause zu ermöglichen.

www.aok-gesundheitsnavi.de

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