Prozess:Therapeut muss wegen Vergewaltigung dreieinhalb Jahre in Haft

  • Das Wolfratshauser Amtsgericht hat einen Psychologen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt.
  • Neben der Haftstrafe bekam der Mann vier Jahre Berufsverbot.
  • Der 68-Jährige hat das Behandlungsverhältnis zu seiner 26-jährigen Patientin ausgenutzt - besonders, weil er wusste, dass sie Schwierigkeiten hatte, "nein" zu sagen.

Von Benjamin Engel, Königsdorf

Während ihrer Aussage kämpft die junge Frau aus dem Landkreis München mit den Tränen: "Ich war so blöd. Ich habe erst im Nachhinein alles begriffen. Ich habe ihm vertraut", sagt die medizinische Fachangestellte über ihren damals 68-jährigen Therapeuten. Ein knappes halbes Jahr hatte sich die damals 26-Jährige mit dem Münchner Psychologen getroffen und über ihre Probleme gesprochen - auch bei ihm und ihr privat oder beim Spaziergehen. Im Juli 2016 soll der Therapeut die Frau schließlich bei einem Ausflug an die Isar nahe der Jugendsiedlung Hochland in Königsdorf sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Zum Geschlechtsverkehr kam es aber nicht. Laut Angeklagtem waren die sexuellen Handlungen einvernehmlich.

Im Prozess vor dem Wolfratshauser Amtsgericht am Montag folgt Richter Helmut Berger der Darstellung der Frau. Er verurteilt den Mann wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und vier Jahren Berufsverbot. Auf dessen Aussage, dass er sein früheres Leben zurückwolle, reagiert der Richter harsch. "Was soll denn die junge Frau dazu sagen? Ihre Behandlung ist um Jahre zurückgeworfen worden", entgegnet er.

Erstmals treffen der Psychologe und die Frau Ende Januar 2016 in der Praxis des Therapeuten aufeinander. "Mir war in der ersten Stunde klar, dass die Chemie stimmt, sogar ein bisschen zu sehr", sagt er. Nach fünf probatorischen Sitzungen habe er ihr mitgeteilt, dass er sie nicht weiter therapieren könne, aber sie nicht hängenlassen werde. "Ich habe die Stellung eines Beraters eingenommen." 20 Mal hätten sie über ihre Probleme gesprochen, mal über Skype, mal beim Spazierengehen, etwa im Nymphenburger Schlosspark in München. Sie habe Probleme gehabt, Nein zu sagen, sich abzugrenzen.

Mitte Juli 2016 schlug der Therapeut schließlich vor, mit ihr zum Baden zu gehen. Mit seinem Auto fuhren die beiden zu einem Parkplatz an der Jugendsiedlung Hochland in Königsdorf. Von dort gingen sie an die Isar. Dort tranken sie Wein aus der Flasche. Der Mann cremte der jungen Frau erst den Rücken ein, fasste sie dann an Po und Brüste. Ihre Reaktion: "Gehen". Zurück im Auto ging er weiter. Er fasste sie mit der Hand in den Schritt und ließ erst ab, als sie erbrechen musste. Dann fuhr er mit ihr wieder nach München, gab ihr Geld für ein Taxi und ließ sie aussteigen.

Was geschehen ist, bezeichnet der Angeklagte als Lebensfehler. "Ich habe sie aber nicht genötigt, geschweige denn vergewaltigt." Die junge Frau streitet einvernehmliche sexuelle Handlungen ab. Sie habe sich sehr schlecht gefühlt, Kreislaufprobleme gehabt. Ihr sei übel gewesen. Als der Mann sie im Auto an den Oberschenkel gefasst habe, habe sie "Nein" gesagt. Sie habe die Beine zusammengepresst, worauf er ihr "nur ein bisschen" ins Ohr geflüstert habe. Sie habe einfach nicht mehr gekonnt. Dann habe sie sich übergeben.

Ihr Verhältnis zu dem Therapeuten beschreibt die Frau als gut. Sie habe zum ersten Mal den Eindruck gehabt, dass jemand ihr geholfen habe, mit ihren Problemen umzugehen. Dass sie sich über Skype ausgetauscht hätten, sich zum Spazierengehen getroffen hätten, sei ihr zwar ungewöhnlich vorgekommen. "Ich wollte bei einer Therapie bei einem anderen aber nicht wieder von vorn anfangen", sagt sie. Deswegen habe sie weitergemacht.

Den Schilderungen der Frau glaubte der Staatsanwalt "voll und ganz". Ihre Aussage sei authentisch. Aus seiner Sicht habe ein tatsächliches Therapieverhältnis bestanden. Er forderte für den Psychologen eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie vier Jahre Berufsverbot. Für die Nebenklägerin hatte der Mann das Vertrauen seiner Patientin enttäuscht. Ihr "Nein" habe er nicht akzeptiert, obwohl er gewusst habe, dass sie in Therapie gegangen sei, weil sie eben nicht "Nein" sagen könne.

Aus Sicht des Verteidigers bestand kein echtes Therapieverhältnis, was die Kontakte etwa über Skype zeigten. Im Auto habe sich die Frau kaum ersichtlich gewehrt, weswegen er für Freispruch plädierte. An einem Therapieverhältnis bestand für Richter Berger jedoch kein Zweifel. Beide hätten ausschließlich über Probleme gesprochen. "Sie hat geglaubt, Sie sind der erste, dem sie vertrauen kann, und das haben Sie ausgenutzt."

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