Prozess:Sturz auf Kolbergarten-Parkplatz

75-Jährige verklagt die Stadt Bad Tölz auf Schmerzensgeld. Richter legt beiden Parteien einen Vergleich nahe

Eine Rentnerin hat die Stadt Bad Tölz auf Schmerzensgeld in Höhe von 12 500 Euro verklagt. Die 75-Jährige war im Dezember 2015 untertags auf dem Kolbergarten-Parkplatz gestürzt. Folge: eine Fraktur des rechten Schlüsselbeins. Obwohl es sich um keinen komplizierten Bruch gehandelt habe, leide sie bis heute an den Folgen, sagte die 75-Jährige an diesem Mittwoch vor dem Landgericht München II. Wenn sie ihre rechte Schulter belaste oder darauf liege, habe sie nach wie vor Schmerzen, so die Rentnerin. Ihr Arzt habe ihr gesagt, dass mit einer Bessrung nicht mehr zu rechnen sei.

Die Anwältin der Stadt Bad Tölz wies darauf hin, dass sich der Sturz auf einem Parkplatz ereignet habe und nicht etwa auf einem Gehweg. Ein Parkplatz sei in erster Linie für den ruhenden Verkehr angelegt. Außerdem bestritt die Anwältin, dass die Vertiefung im Boden, wo die Frau stürze, tatsächlich so groß gewesen ist, wie von ihr behauptet: Nämlich zwei bis drei Zentimeter tief und etwa fast so lang wie ihr Fuß, mit dem sie hineingetreten sein soll. Außerdem, so die Vertreterin der Stadt, hätte die 75-Jährige die Stelle, an der mehrere Pflastersteine gefehlt haben sollen, sehen können.

Immerhin sei sie ja zunächst von ihrem Auto zu einem Parkschein-Automaten gelaufen und danach wieder zurück. Dabei war die Frau gestürzt und mit der rechten Schulter gegen ihren Wagen geprallt. Nach Überzeugung der Anwältin sei von einem "hundertprozentigen Verschulden der Klägerin" auszugehen. Die Rentnerin war trotz der Schmerzen in der Schulter noch selbst mit ihrem Auto nach Hause gefahren. "Ich bin mit der linken Hand gefahren." Später habe sie ein Bekannter ins Krankenhaus gebracht. Die 75-Jährige machte die Stadtverwaltung kurze Zeit später auf die Vertiefung aufmerksam. Die genaue Stelle habe sie angeblich nicht angeben können. Als die 75-Jährige jedoch einige Tage später mit ihrem Bekannten zu der Unfallstelle fuhr, sei die Vertiefung, in die sie getreten sei, bereits "großflächig mit einer festen Masse verfüllt" gewesen.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob ein Vergleich möglich sei, entgegnete die Anwältin der Stadt, dass die Klägerin nicht mehr genau wisse, an welcher Stelle der Unfall passierte. Das Gericht verwies darauf, dass nach dem Sturz der Klägerin tatsächlich schadhafte Stellen auf dem Parkplatz aufgefüllt worden seien. Auch wenn der Unfall nicht auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone passiert sei, wo höhere Anforderungen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht gelten als bei Parkplätzen, müsse auch dort gewährleistet sein, dass man nicht stürzt und sich verletzt, so das Gericht. Da die Klägerin auf dem Rückweg zu ihrem Auto hingefallen sei, treffe auch sie ein Mitverschulden, sagte der Vorsitzende Richter. Denn vor dem Unfall sei sie ja an der Vertiefung offenbar vorbeigelaufen.

Der Vertreter der Rentnerin, Rechtsanwalt Gerald Jeserer, forderte mit Blick auf einen Vergleich 2000 Euro. "Die Zustände auf den Straßen in Bad Tölz sind katastrophal. Über die Verkehrsüberwachung wird man richtig abgezockt. Dafür erwarte ich ordentliche öffentliche Flächen", sagte der Anwalt. Die Vertreterin der Stadt bot einen Betrag über höchstens 1500 Euro. Kommt es zu keiner Einigung wird das Gericht Ende März ein Urteil verkünden.

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